Symbolfoto, © Sebastian Ständecke, www.pixelquelle.de Treffen Christlicher Lebensrecht-Gruppen

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28.06.2005

Zehn Jahre Abtreibungsgesetz mit dramatischer Bilanz

KALEB fordert erneut Korrekturen an der lebensfeindlichen Gesetzgebung

Das vom Deutschen Bundestag am 29. Juni 1995 beschlossene „Schwangeren- und Familien-hilfeänderungsgesetz“ weist seit seiner Verabschiedung eine dramatische Bilanz auf: Anhaltend hohe Abtreibungszahlen, über 97% aller „rechtswidrigen, aber straffreien“ Abtreibungen erfolgen nach der „Beratungsregelung“, d.h. Abtreibung wird weitgehend als erlaubt angesehen.
90% aller Abtreibungen finanziert der Steuerzahler (jährlich über vierzig Millionen Euro).
Das Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung (BIB) Wiesbaden geht davon aus, dass nur ca. 60% der Schwangerschaftsabbrüche durch die Statistik gezählt werden. Danach wurden von 1995 bis 2004 bei gemeldeten 1 279 632 Abtreibungen real 2 132 720 ungeborene Kinder getötet. Das ent-spricht etwa der Einwohnerzahl von Hamburg und Leipzig zusammen oder 85 308 Schulklassen!
Den erheblichen Rückgang der Anzahl der Frauen im gebärfähigen Alter erfasst die Statistik nicht. Es ist deshalb von einer relativen Steigerung der Abtreibungszahlen auszugehen.
Besonders grausam sind die Abtreibungen von bereits lebensfähigen Kindern. Wurden 1994
26 Kindstötungen ab der 23. Schwangerschaftswoche gemeldet, waren es 2004 zweihundert.
Der Vorsitzende des Ärzteverbandes Marburger Bund, Dr. F.-U. Montgomery, schätzt die Anzahl der jährlichen Abtreibungen nach der 20. Schwangerschaftswoche auf 800.

„Die Bilanz des Gesetzes ist ein trauriges Kapitel für unser Land“, so die Vorsitzende von KALEB e.V., sechsfache Mutter und Krankenschwester Dorothea Dehn (Lobetal bei Berlin).
Es ist im höchsten Maße unverantwortlich, dass der Gesetzgeber seiner Überprüfungs- und Nach-besserungspflicht zum Paragrafen 218 aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes von 1993 bisher nicht nachgekommen ist.
KALEB e.V. ruft für den Herbst zu einem Wahlkampf für das Leben auf. Die Menschenwürde von
der Zeugung bis zum natürlichen Tod und das Lebensrecht Aller müssen wieder hergestellt wer-den. Ebenso sind die sozialen Bedingungen für Familien mit Kindern wesentlich zu verbessern. „Das Ende der vorgeburtlichen Kindstötungen bedeutet mehr Kinder und die hat unser Land gerade auch zur sozialen Gesundung bitter nötig“, so Dorothea Dehn.

KALEB e.V. ist die erste Lebensrechtsorganisation in den neuen Bundesländern zum Schutz menschlichen Lebens von der Zeugung bis zum natürlichen Tod und zur Hilfe für Schwangere und Familien.

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