Symbolfoto, © Sebastian Ständecke, www.pixelquelle.de Treffen Christlicher Lebensrecht-Gruppen

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08.06.2005

EMNID-Umfrage offenbart Versagen der Abtreibungsgesetzgebung

ALfA: Gesetzgeber muss § 218 endlich nachbessern

Laut einer von dem Magazin "chrismon" in Auftrag gegebenen repräsentativen EMNID-Umfrage glauben 49 Prozent der Bundesbürger, die in Deutschland geltende Gesetze, erlaubten Abtreibungen bis zum dritten Monat ohne jede Einschränkung. Unter den 14- bis 29jährigen sitzen diesem Irrtum sogar 63 Prozent der Bundesbürger auf. Dagegen wussten nur 28 Prozent, dass Abtreibungen grundsätzlich gegen das Gesetz verstoßen, aber unter bestimmten Voraussetzungen nicht bestraft werden.

"Die Ergebnisse zeigen unmissverständlich das Scheitern der Reform des § 218 von 1995 auf. Offensichtlich ist es dem Gesetzgeber nicht gelungen, mit diesem Gesetz einer Mehrheit der Bundesbürger zu vermitteln, dass die vorgeburtliche Kindstötung eine rechtswidrige Tat ist, auf deren Bestrafung der Gesetzgeber nach Beratung verzichtet", kommentierte die Bundesvorsitzende der Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA), Dr. med. Claudia Kaminski, die EMNID-Umfrage.

"Die Aktion Lebensrecht für Alle fordert daher die im Bundestag vertretenen Parteien auf, nach Neuwahlen dafür zu sorgen, dass das neue Parlament unverzüglich die vom Bundesverfassungsgericht verfügte Nachbesserungspflicht in Angriff nimmt. Es kann nicht sein, dass die Parlamentarier weiter den offenkundigen Handlungsbedarf ignorieren, der sich angesichts unverändert hoher Abtreibungszahlen, eines flächen-deckenden Netzes von Abtreibungseinrichtungen, der Finanzierung von Abtreibun-gen aus Steuergeldern über die Länderhaushalte sowie der so genannten ’Kind als Schaden¹-Rechtsprechung, aufgestaut hat. Denn offensichtlicht sind diese Regelun-gen und die aus ihnen resultierende Rechtsprechung der Grund dafür, dass das Unrechtsbewusstsein in weiten Teilen der Bevölkerung dramatisch geschwunden ist. Wer sich der Verfassung verpflichtet weiß, kann hier nicht mehr die Hände in den Schoß legen", so Kaminski weiter.

Die Aktion Lebensrecht für Alle e.V. ist Mitglied im Bundesverband Lebensrecht (BVL).

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