Symbolfoto, © Sebastian Ständecke, www.pixelquelle.de Treffen Christlicher Lebensrecht-Gruppen

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20.04.2005

Diktatur der Geborenen gegenüber den Ungeborenen

Wem gilt noch die Menschenwürde?

N e u e n d e t t e l s a u (idea) – In Deutschland herrscht eine „Diktatur der Geborenen gegenüber den Ungeborenen“. Das Risiko, im Mutterleib getötet zu werden, liegt heute bei rund 30 Prozent, im Fall minderjähriger Schwangerer sogar über 50 Prozent. Das hat der Vorsitzende des Treffens Christlicher Lebensrechts-Gruppen (TCLG) und Generalsekretär der Deutschen Evangelischen Allianz, Hartmut Steeb (Stuttgart), bei einer Podiumsdiskussion der Kirchlichen Sammlung um Bibel und Bekenntnis in Bayern (KSBB) in Neuendettelsau bei Nürnberg kritisiert. Wenn Staaten den konsequenten Lebensschutz am Anfang des Menschseins versagten, versagten sie ihn auch am Ende des Lebens, was zur Euthanasie führe. Außerdem folge die Ausbeutung des Menschen durch den Handel mit befruchteten Eizellen, Organhandel und die Produktion von Menschen zu Forschungs- und Wohltätigkeitszwecken. „Wir sind dabei, uns von der objektiven, für alle gleichen Würde des Menschen zu verabschieden“, sagte Steeb. Diese Würde gelte dann nur noch für Geborene, Starke, Gesunde und Arbeitsfähige. Um diesen Trend aufzuhalten, sei eine „Revolution der Herzen“ nötig.
Ist Lebensschutz frauenfeindlich?
Der katholische Weihbischof Andreas Laun (Salzburg) wies auf die Verschiebungen im Rechtsbewußtsein in den vergangenen 30 Jahren hin. Habe man Mitte der 70er Jahre bei der Änderung des Abtreibungsrechts nur in bestimmten Fällen auf Strafe verzichtet, so müsse man heute mit Strafen rechnen, wenn man etwa vor einer Abtreibungsklinik für einen Schwangerschaftsabbruch einer Schwangeren einen Plastikembryo überreiche. „Von der Nichtbestrafung der Abtreibung sind wir zur Bestrafung der Lebensschützer gekommen“, sagte Laun. Die Tötung ungeborener Kinder werde vielfach bereits als Menschenrecht begriffen. Unfair findet Laun die Frage, ob Lebensschützer Schwangere bestrafen wollten. Man wolle nicht Frauen bestrafen, sondern Kinder schützen. Genauso unfair wäre es, wenn man die Strafe gegen einen ausländischen Taschendieb als „Ausländerfeindlichkeit“ auslegte.
Bayern empfiehlt „Aktionswochen für das Leben“
Der Vorsitzende des Nürnberger Aktionskreises „Weißer Friede“, Pastor Hansjürgen Kitzinger, wies darauf hin, daß Christen viele Chancen im Einsatz für mehr Lebensschutz ungenutzt ließen. So empfehle beispielsweise das bayerische Kultusministerium seit 2002 den Schulen ausdrücklich „Aktionswochen für das Leben“, die mit Zustimmung der Schulleitung jährlich fächer- und schulübergreifend durchgeführt werden könnten. Diese Freiheit sollte genutzt werden, da man nicht wissen könne, ob sie von Dauer sei, so Kitzinger. Die Vorsitzende des bayerischen Landesverbandes der „Christdemokraten für das Leben“ (CDL), Lidvine Gräfin Preysing (Kronwinkl bei Landshut), vertrat die Ansicht, daß Gesellschaft und Politik immer weniger Verständnis für die Schutzbedürftigkeit menschlichen Lebens hätten. Im Blick auf den Paragraphen 218 StGB, der Abtreibungen nach wie vor als rechtswidrig, unter bestimmten Voraussetzungen aber als straffrei einordnet, sagte die Gräfin: „Das Rechtsbewußtsein geht vor die Hunde, wenn eine strafbare Handlung flächendeckend angeboten wird.“

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