Symbolfoto, © Sebastian Ständecke, www.pixelquelle.de Treffen Christlicher Lebensrecht-Gruppen

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04.04.2005

Stimmen zum Fall Schiavo: Einhellige Verurteilung des Geschehens

Nach dem Tod der amerikanischen Komapatientin Terri Schiavo durch den Abbruch der kuenstlichen Ernaehrung herrschte auch in Deutschland vielerorts Betroffenheit.

Berlin (ALfA). Nach dem Tod der amerikanischen Komapatientin Terri Schiavo durch den Abbruch der kuenstlichen Ernaehrung herrschte auch in Deutschland vielerorts Betroffenheit.

Laut einem Bericht des „Deutschen Aerzteblatts“ in der Online-Ausgabe vom 1. April sprachen Mitglieder der Enquete-Kommission des Bundestages „Ethik und Recht der modernen Medizin“ von einem tragischen Fall. „Der Umgang mit Wachkomapatienten ist eine entscheidende Weggabelung in der Frage, wie wir mit Leid, Hilfebeduerftigkeit und Sterben umgehen“, erklaerte der der Sprecher der CDU/CSU in der Enquete-Kommission Thomas Rachel dem Bericht zufolge. Rachel habe dazu aufgefordert, aehnliche Faelle in Deutschland zu verhindern. Die Entscheidung ueber Leben und Tod auf den mutmasslichen Willen abzustellen, sei voellig verfehlt. Der Vize-Kommissionsvorsitzende Hubert Hueppe (CDU) sagte laut dem „Aerzteblatt“ im WDR: „Das grenzt sehr schnell an Euthanasie und Eugenik, wenn man solchen Menschen das Lebensrecht verwehrt“. Die Abgeordnete Christa Nickels von Buendnis90/Die Gruenen, Obfrau in der Enquete-Kommission, betonte in einer Pressemitteilung vom 1. April, kuenstliche Ernaehrung sei keine Therapie. Sie gehoere vielmehr zur Grundversorgung eines Patienten, die ihm nicht ohne seinen ausdruecklichen Wunsch vorenthalten werden duerfe. „Wer das verkennt, wird ueber kurz oder lang die aktive Sterbehilfe fordern – als die scheinbar humanere Loesung. Das werden wir nicht zulassen“, so Nickels. Der SPD-Bundestagsabgeordnete Wolfgang Wodarg nannte dem „Aerzteblatt“-Bericht zufolge den Fall Schiavo tragisch, da der Wille der Patientin strittig gewesen sei. Er habe sich gegen die Einfuehrung einer standardisierten Patientenverfuegung gewandt und stattdessen die schriftliche Einsetzung eines Vorsorgebevollmaechtigten nach intensiven Gespraechen empfohlen. „Das reine Ausfuellen eines Formulars im Internet ersetzt das Gespraech und die Auseinandersetzung nicht“, habe er gegenueber der Nachrichtenagentur AFP gesagt.

Die Deutsche Hospiz Stiftung mahnte in einer Pressemitteilung vom 31.Maerz zur Vorsicht im Hinblick auf ein bevorstehendes Gesetz zu Patientenverfuegungen „Wenn keine schriftliche Patientenverfuegung vorliegt, muessen sich Aerzte und Bevollmaechtigte beziehungsweise Betreuer ueber den mutmasslichen Willen des Patienten einig werden. Was fuer ein menschenunwuerdiges Gezerre daraus entstehen kann, hat der Fall Schiavo deutlich gemacht. Der deutsche Gesetzgeber sollte daraus lernen und keine muendlichen Patientenverfuegungen, die durch Dritte ueberliefert werden, zulassen.“ Der Vorsitzende der Deutschen Hospiz Stiftung, Eugen Brysch, betont, dass umfassende Information fuer das Verfassen einer Patientenverfuegung unverzichtbar sei. „Wir erleben, dass viele Menschen aus Angst vor der Apparatemedizin zu uns kommen. Angst ist aber ein schlechter Ratgeber fuer Patientenverfuegungen.“ Die Deutsche Hospiz Stiftung informiere Hilfesuchende in einem umfassenden Gespraech unter anderem ueber die Moeglichkeiten der modernen Schmerzmedizin.

Der Ratsvorsitzende der evangelischen Kirche, Bischof Wolfgang Huber, sagte im rbb-Inforadio laut dem „Deutschen Aerzteblatt“, man koenne nicht ohne einen erklaerten Willen des betroffenen Menschen seinem Leben auf diese Weise ein Ende machen. Deutschland muesse klare Regeln aufstellen, wie eine eindeutige Willensaeusserung in einem solchen Fall aussehen soll. Der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Kardinal Karl Lehmann erinnerte mit Nachdruck daran, dass das Verhungernlassen eines Menschen wie bei Terri Schiavo ethisch nicht erlaubt sei. „Ihr Tod ist ein alarmierendes Zeichen fuer den Schutz des Lebens,“ erklaerte er in einer Mitteilung an die Presse am 31. Maerz. „Wir duerfen froh und dankbar sein fuer die medizinischen Moeglichkeiten, mit denen Leben heute gerettet und Leid gelindert werden kann. Aber der Fall Terri Schiavo hat uns doch auch schockierend vor Augen gefuehrt, welche Gefahren damit zusammenhaengen. Allzu leicht koennen Aerzte, Pfleger, Angehoerige oder Richter zu Herren ueber Leben und Tod werden. Bei der Begleitung eines sterbenskranken Menschen geht es immer darum, Hilfe im Sterben zu leisten, aber nicht Hilfe zum Sterben, wenn damit eine direkte Herbeifuehrung des Todes gemeint ist,“ so Lehmann abschliessend.


Weitere Informationen

Terri Schindler-Schiavo Foundation
Hier gibt es die wohl umfassendste Webseite zu Terri Schiavo mit Berichten, Videos, Dokumenten etc.
http://www.terrisfight.org/

Staendig aktuelle Nachrichten zum Fall Terri Schiavo auf englisch finden Sie unter http://www.lifenews.com/

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