Symbolfoto, © Sebastian Ständecke, www.pixelquelle.de Treffen Christlicher Lebensrecht-Gruppen

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15.03.2005

129.600 Abtreibungen im Jahr 2004

ALfA fordert Reform des § 218

Wiesbaden (ALfA). Am 9. Maerz veroeffentlichte das Bundesamt fuer Statistik die offiziellen aktuellen Zahlen zu Schwangerschaftsabbruechen in Deutschland. Wie aus der Pressemitteilung hervorgeht, wurden im Jahr 2004 129.600 Abtreibungen in Deutschland gemeldet und damit etwa 1,3 Prozent (plus 1600) mehr als 2003.

Dem statistischen Bundesamt zufolge war die Haelfte der Frauen (50 Prozent) zum Zeitpunkt der Abtreibung ledig, waehrend 44 Prozent verheiratet waren. 71 Prozent der Frauen, die vorgeburtliche Kindestoetungen durchfuehren liessen, waren zwischen 18 und 34 Jahren alt, 16 Prozent zwischen 35 und 39 Jahren. Rund sieben Prozent der Frauen waren 40 Jahre und aelter und sechs Prozent minderjaehrig. Gut 40 Prozent der Schwangeren hatten vor der Abtreibung noch keine Lebendgeburt.

UEber 97 Prozent der gemeldeten Schwangerschaftsabbrueche wurden laut der offiziellen Quelle nach der Beratungsregelung vorgenommen. Dabei waren medizinische und kriminologische Indikationen in weniger als drei Prozent der Faelle die Begruendung fuer den Abbruch. 81 Prozent und damit die meisten der Schwangerschaftsabbrueche, wurden mit der Absaugmethode, der sogenannten Vakuumaspiration, durchgefuehrt, waehrend in rund 9100 Faellen (sieben Prozent) die Abtreibungspille „Mifegyne“ verwendet wurde.

Wie aus der aktuellen Statistik weiter hervorgeht, wurden mit 96 Prozent die Abtreibungen ueberwiegend ambulant durchgefuehrt. Dabei entfielen 78 Prozent auf gynaekologische Praxen und 18 Prozent auf Krankenhaus-Ambulanzen. Knapp fuenf Prozent der Frauen liessen den Abbruch in einem Bundesland vornehmen, in dem sie nicht wohnten.

Die Bundesvorsitzende der „Aktion Lebensrecht fuer Alle“ (ALfA), Dr. med Claudia Kaminski, nahm die Bekanntgabe der Abtreibungszahlen zum Anlass, die im Bundestag vertretenen Parteien erneut zu einer Reform des § 218 aufzufordern. Der Gesetzgeber muesse „angesichts weiter steigender Abtreibungszahlen zehn Jahre nach der Reform des § 218 der vom Bundesverfassungsgericht auferlegten Pflicht nachkommen und die geltenden gesetzlichen Bestimmungen korrigieren“, erklaerte Dr. Kaminski. „Dass Gesetze nachgebessert werden, zaehlt laengst zum Standard in der Politik. Warum ausgerechnet dort darauf verzichtet werden soll, wo es um Leben und Tod geht, ist nicht nachvollziehbar“, so die ALfA-Bundesvorsitzende. „129.600 vorgeburtliche Kindstoetungen – das entspricht 4320 Schulklassen – in 2004 sprechen eine deutliche Sprache“, stellte die Aerztin fest.


Weitere Informationen

Statistiken zu Schwangerschaftsabbruechen der letzten Jahre finden Sie beim Statistischen Bundesamt unter http://www.destatis.de/themen/d/thm_gesundheit.php #Schwangerschaftsabbrüche

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