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21.03.2005

Abtreibung mit Todesfolge: Urteil gegen Augsburger Frauenarzt gefaellt

Augsburg (ALfA). Nahezu unbemerkt von den Medien wurde am 17. Maerz ein Augsbuger Frauenarzt wegen einer fahrlaessigen Toetung bei einer Abtreibung sowie wegen illegalen Schwangerschaftsabbruechen in 161 Faellen, wegen 164 Faellen der vorsaetzlichen Koerperverletzung und wegen zehn Faellen des Betrugs zu zwei Jahren Haft auf Bewaehrung und 105.000 Euro Geldstrafe verurteilt. Dies berichten die „Yahoo! Nachrichten“ vom selben Tag. (Siehe dazu ueber die vorherigen Ermittlungen unseren ausfuehrlichen Bericht im ALfA-Newsletter vom 05.03.05)

Wegen der fahrlaessigen Toetung an der 37-jaehrigen Mutter habe die Kammer dem Bericht zufolge lediglich eine Geldstrafe von 15.000 Euro ausgesprochen. Die Narkose-Eingriffe ohne Anaesthesisten habe die Kammer dagegen als vorsaetzliche Koerperverletzung in 163 Faellen gewertet, die zusammen mit den illegalen Abtreibungen und dem Betrug zu zwei Jahren Freiheitsstrafe und 90.000 Geldstrafe zusammengefasst worden seien. Laut „Yahoo! Nachrichten“ habe Richter Wolfgang Rothermel betont, die Kammer habe dem Arzt wegen seines Gestaendnisses erhebliche mildernde Umstaende zuerkannt, weil damit einer Vielzahl von Frauen ein peinlicher Zeugenauftritt vor Gericht erspart worden sei.


Weitere Informationen

Bericht im ALfA-Newsletter vom 05.03.05 zu den Ermittlungen gegen den Augsburger Frauenarzt unter http://www.alfa-ev.com/newsletter/alfa_newsletter_ 05-03-05.html

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