Symbolfoto, © Sebastian Ständecke, www.pixelquelle.de Treffen Christlicher Lebensrecht-Gruppen

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09.03.2005

UN-Vollversammlung empfiehlt totales Klonverbot

Bundesverband Lebensrecht plädiert für verbindliche Regelung

N e w Y o r k / B e r l i n (idea) - Lebensschützer in Deutschland begrüßen eine Entscheidung der Vereinten Nationen: Für ein weltweites Klonverbot sprach sich die UN-Vollversammlung am 8. März mit den Stimmen von 89 der 161 anwesenden Delegationen aus. 34 Länder stimmten dagegen, 38 enthielten sich der Stimme. Allerdings ist die Empfehlung nicht rechtlich bindend. Pläne für ein verbindliches Klonverbot waren im November gescheitert. In Deutschland hatten sich Bundestag, Bundesrat und der Nationale Ethikrat dafür ausgesprochen. Der stellvertretende Vorsitzende der Enquete-Kommission „Recht und Ethik in der modernen Medizin“, der CDU-Bundestagsabgeordnete Hubert Hüppe, forderte die Bundesregierung auf, angesichts des Votums der UN-Vollversammlung nicht an der für den 14. März geplanten Verleihung des mit 42.500 Euro aus Steuergeldern finanzierten Paul-Ehrlich- und Ludwig-Darmstädter-Preises an den britischen Klonforscher Ian Wilmut festzuhalten. Erst vor vier Wochen habe der Wissenschaftler eine Lizenz zum Klonen menschlicher Embryonen für Forschungszwecke erhalten. Dies sei in Deutschland eine Straftat und verstoße gemäß dem UN-Beschluß gegen die Menschenwürde.

Böhmer: Wichtiges Signal für Schutz des ungeborenen Lebens
Die CDU-Bundestagsabgeordnete Maria Böhmer erklärte, die Aufforderung der UN-Vollversammlung sei ein sehr wichtiges Signal für den Schutz des ungeborenen Lebens. Es dürfe nicht zu Forschungszwecken mißbraucht werden. Die deutsche Delegation habe sich allerdings nicht konsequent genug für eine rechtsverbindliche internationale Konvention gegen das Klonen eingesetzt. Die Vorsitzende des Bundesverbandes Lebensrecht (BvL), die Medizinerin Claudia Kaminski (Köln), sprach von „einem guten Tag für den Lebensschutz“. International werde mit großer Mehrheit anerkannt, daß das Klonen von Menschen für die Stammzellgewinnung „kein Kavaliersdelikt, sondern ethisch und moralisch mindestens genauso verwerflich ist, wie das Klonen zum Zwecke der Fortpflanzung“.

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