Symbolfoto, © Sebastian Ständecke, www.pixelquelle.de Treffen Christlicher Lebensrecht-Gruppen

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07.03.2005

+ Die Zeit ist reif: Kirchen fordern Ueberpruefung der Gesetzgebung zur

Berlin (ALfA) - Die grossen Kirchen in Deutschland haben den Gesetzgeber zur Ueberpruefung der Abtreibungs-Gesetzgebung aufgefordert. Dies berichtete die „Berliner Morgenpost“ in der Ausgabe vom 1. Maerz. Dem Blatt zufolge habe der Vorsitzende der katholischen Deutschen Bischofskonferenz, Kardinal Karl Lehmann, und der Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Bischof Wolfgang Huber, auf die Vorgabe des Bundesverfassungsgerichts von 1993 verwiesen, wonach die Regelung nach einigen Jahren unter dem Aspekt des Lebensschutzes ueberprueft werden solle. "Jetzt waere es eigentlich an der Zeit", habe Lehmann gesagt. Huber habe davon gesprochen, es sei "Anlass zur Skepsis und zum Nachfragen geboten".

Das hoechste deutsche Gericht hatte zur Ueberpruefung aufgefordert, dafuer aber keinen Termin genannt. Lehmann habe daher dem Bericht zufolge bedauert, dass Karlsruhe keine Festlegung vorgegeben habe. So schiebe die Politik diesen Schritt "vor sich her". Nach seiner Einschaetzung gebe es "sehr viele Kraefte, die einfach nicht wollen, dass das Thema wieder in die Debatte kommt", so die Zeitung weiter. Beide Kirchen hatten sich vor kurzem auch zur Frage der Spaetabtreibungen geaeussert und eine Gesetzesaenderung gefordert. Als Spaetabtreibungen gelten Abbrueche nach der 23. Schwangerschaftswoche, wenn „Gefahr fuer die koerperliche und seelische Gesundheit der Mutter“ besteht.

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