Symbolfoto, © Sebastian Ständecke, www.pixelquelle.de Treffen Christlicher Lebensrecht-Gruppen

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21.02.2005

Oeffentliche Anhoerung: Uneinigkeit bei Pflichtberatung und obligatorische Bedenkzeit bei Spaetabtreibungen

Berlin (ALfA) - Fuer einen Ausbau der psychosozialen Beratung betroffener Frauen im Falle einer zur Debatte stehenden Spaetabtreibung wegen einer zu erwartenden Behinderung des Kindes plaedierten die Sachverstaendigen am Mittwochnachmittag bei einer Anhoerung des Familienausschusses. Dies meldete der Nachrichtendienst des Bundestages „Heute im Bundestag (HIB)“ in der Ausgabe 043/2005 vom 16.02.2005.

Hintergrund der Anhoerung waren entsprechende Antraege der CDU/CSU (Drucksache 15/3948) sowie von SPD und Gruenen (Drucksache 15/4148). Umstritten sei indes bei den Experten gewesen, ob eine solche Beratung obligatorisch sein soll, ob zwischen Diagnose und einem Abbruch eine mehrtaegige Bedenkzeit verpflichtend eingefuehrt werden soll und ob eine medizinische Indikation von einem groesseren Aerztegremium festgestellt werden soll. Lediglich knapp drei Prozent aller Abtreibungen wuerden nach der zwoelften Woche vorgenommen: Im Jahr 2003 habe es sich es sich um 2044 Spaetabbrueche gehandelt, von denen wiederum 217 nach der 22. Schwangerschaftswoche geschehen seien. Kritiker gehen jedoch von tatsaechlich drei bis vierfach hoeheren Zahlen aus.

In einer schriftlichen Stellungnahme habe Walter Bayerlein als Vizepraesident des Zentralkomitees der Katholiken kritisiert, dass entgegen den Intentionen des Gesetzes in der Praxis allein eine negative medizinische Prognose fuer das Kind im Rahmen einer praenatalen Untersuchung als Rechtfertigungsgrund fuer eine Abtreibung angesehen werde. "Schon beim Verdacht auf bestimmte Behinderungen" wuerden Abbrueche vorgenommen, zitiert „HIB“ Bayerlein. Er verlange eine "Ueberlegenszeit" zwischen Diagnose und Abtreibung sowie eine Analyse der Indikation durch ein Aerztekollegium. Der Rat der Evangelischen Kirche Deutschlands habe sich in einer Erklaerung ebenfalls fuer eine gesetzlich vorgeschriebene Beratungspflicht und fuer eine obligatorische dreitaegige Bedenkzeit bei einem pathologischen Befund stark gemachte (Siehe dazu ALfA-Newsletter vom 12.02.05).

Auf Widerspruch seien dagegen diese Forderungen bei der Vizevorsitzende des pro familia-Bundesverbands, Ulla Ellerstorfer, gestossen. Bei Spaetabtreibungen handele es sich um "menschlich tragische Einzelschicksale", die im Falle von Abbruechen nach der 22. Woche auch noch "extrem selten" vorkaemen, so die Vizevorsitzende des pro familia-Bundesverbands laut dem Bundestagsnachrichtendienst. Ellerstorfer habe sich gegen strafrechtliche Verschaerfungen bei der medizinischen Indikation gewandt, da eine Schwangere nach einem "fuer sie schmerzlichen Untersuchungsergebnis" ueber die bisherige Beurteilung durch zwei Aerzte hinaus nicht noch einer unzumutbaren Drittbewertung durch ein Gutachtergremium ausgesetzt werden duerfe. Auch Bernhard Hackeloeer von der Deutschen Gesellschaft fuer Gynaekologie und Geburtshilfe lehnte jede neue Pflichtberatung ab, ebenso Gaby Hagmans vom Sozialdienst Katholischer Frauen

Die Sachverstaendige Marion Bruessel vom Bund Deutscher Hebammen plaedierte dafuer, die ihrer Meinung nach vielfaeltigen und flaechendeckenden psychosoziale Beratungsangebote im Zusammenhang mit Praenataldiagnostik den Frauen besser zugaenglich zu machen, da diese bislang nur vereinzelt in Anspruch genommen wuerden. Heribert Kentenich, Chefarzt der Frauenklinik am Klinikum Berlin-Westend, forderte hingegen laut „HIB“ mit Nachdruck, eine Beratung und eine Bedenkzeit zur Pflicht zu machen. Dies sei erforderlich, weil es sich eben um eine verschaerfte Konfliktsituation handele. Zudem solle in einer solch besonderen Lage ein Gremium von Aerzten ueber die Indikation entscheiden. Allerdings braeuchten betroffene Frauen nicht vor einer solchen Kommission zu erscheinen.

Frau Ruth Schimmelpfeng-Schuette, Vorsitzende Richterin am Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, habe laut einem anwesenden ALfA-Mitglied, mehrfach und explizit die Beachtung des Lebensrecht des ungeborenen Kindes erwaehnt und dem Gesetzgeber in Form der anwesenden Abgeordneten angemahnt, dass sie die Pflicht haetten, den Schutz des ungeborenen Kindes gesetzlich sicherzustellen. Des weiteren habe sie deutlich die zurzeit vorherrschende "Kind als Schaden"-Rechtsprechung kritisiert, die die Aerzte zu einer defensiven Beratung verleitet, d.h. im Zweifel zu einer Abtreibung zu raten.


Weitere Informationen
Die ausfuehrlichen Stellungnahmen der Sachverstaendigen und die Antraege zur Oeffentlichen Anhoerung (49. Sitzung) am 16. Februar 2005 im Ausschuss fuer Familie, Senioren, Frauen und Jugend zum Thema Spaetabtreibungen sind im PDF-Format abrufbar unter http://www.bundestag.de/parlament/gremien15/a12/Oe ffentliche_Sitzungen/index.html

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