Symbolfoto, © Sebastian Ständecke, www.pixelquelle.de Treffen Christlicher Lebensrecht-Gruppen

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21.02.2005

Gesetzgeber muss abtreibungswillige Frauen auf Inanspruchnahme aller verfuegbaren Hilfen verpflichten

ALfA zur Anhoerung zu Spaetabtreibungen

Koeln/Berlin. (ALfA) "Es ist erfreulich, dass bei der gestrigen Anhoerung des Ausschusses fuer Familie, Senioren, Frauen und Jugend des Deutschen Bundestags zur Problematik von Spaetabtreibungen alle anwesenden Experten ausdruecklich anerkannt haben, dass schwangere Frauen, die mit der Situation eines moeglicherweise behinderten Kindes konfrontiert sind, Beratung benoetigen." Das erklaerte die Bundesvorsitzende der Aktion Lebensrecht fuer Alle e.V. (ALfA), Dr. med. Claudia Kaminski, in einer Presseaussendung vom 17.Februar.

"Die von SPD und Gruenen angefuehrte Sorge, Frauen wuerden durch eine gesetzlich verpflichtende Beratung vor einer Abtreibung nach praenataler Diagnostik entmuendigt, wurde bei der Anhoerung ins Reich der Legende verwiesen", sagte Kaminski. Die AErztin erinnerte daran, dass weite Teile von SPD und Gruenen bereits in der Debatte um die Reform des § 218 vor zehn Jahren versucht haetten, eine gesetzlich verankerte Pflicht zur Beratung als „Zwangsberatung“ zu diskreditieren.

Die nun von SPD und Gruenen behauptete Unterschiedlichkeit der Ausgangssituation vor einer Abtreibung sei Augenwischerei. Sowohl bei Abtreibung nach sozialer Indikation vor der 12. Woche (ungewollte Schwangerschaft) als auch bei der meist eugenisch motivierten Spaetabtreibung (Wunschkind), befinde sich die schwangere Frau in einer psychischen Ausnahmesituation, die Beratung und eine Bedenkzeit von drei Tagen erforderlich mache, so die ALfA-Bundesvorsitzende.

Untermauert werde die Dringlichkeit der von CDU und CSU in ihrem Antrag geforderten Ausdehnung der Beratungspflicht auf abtreibungswillige Schwangere nach praenatalem Befund durch eine Studie von Frau Dr. Woopen von der Universitaet zu Koeln. Danach raten alle befragten Frauen, die ihr Kind einer Praenatalen Diagnostik unterziehen liessen, Frauen, die einen solchen Schritt erwaegen, sich unbedingt beraten zu lassen.

"Ein solch eindeutiges Ergebnis darf die Politik jetzt nicht einfach vom Tisch wischen. Der Gesetzgeber luegt sich in die Tasche, wenn er zum Schutz des Lebens ungeborener Kinder ausschliesslich auf flankierende Hilfen fuer schwangere Frauen setzt, zugleich aber nicht gewillt waere, abtreibungswillige Frauen dann auch auf Inanspruchnahme aller zur Verfuegung stehenden Hilfen zu verpflichten.", so Kaminski weiter .

Da jedoch auch bei dieser Ausschuss-Anhoerung das Recht des Kindes, nicht getoetet zu werden, eine untergeordnete Rolle gespielt habe, sei zu befuerchten, dass die wichtige Initiative der Union, mit der allerdings nur die Mindestforderungen der ALfA und vieler anderer Organisationen der deutschen Lebensrechtsbewegung aufgegriffen worden seien, in den Muehlen des Parlaments zermahlen werde, so Kaminski abschliessend.

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