Symbolfoto, © Sebastian Ständecke, www.pixelquelle.de Treffen Christlicher Lebensrecht-Gruppen

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21.02.2005

Verabschiedete UN Resolution verbietet auch „therapeutisches“ Klonen

Trotz "windiger" deutscher Verhandlungstaktik

New York (ALfA) Nach vierjaehriger Debatte hat sich der Rechtsausschuss Vereinten Nationen mehrheitlich mit einer Deklaration fuer ein weltweites vollstaendiges Klonverbot ausgesprochen. Dies berichtete das „Catholic Family and Human Rights Institute“ (C-FAM) in einer Sonderausgabe des Friday-Fax, Volume 8, Number 9 vom 18.Februar. Demnach soll nicht nur das reproduktive Klonen von Menschen verboten werden, sondern auch das so genannte therapeutische Klonen. Beide Techniken sind identisch und unterscheiden sich nur in den Zielen. Vom therapeutischen Klonen erhofft man sich kuenftig Heilungschancen fuer Krankheiten, wobei dafuer erzeugte Embryonen getoetet werden, beim anderen wird ein komplettes Kind geboren.

Bei der Abstimmung wurde die von Honduras eingebrachte Deklaration laut dem Katholischen Nachrichtendienst „Kath.net“ vom 19. Februar mit 71 zu 35 Stimmen angenommen, 43 Delegierte enthielten sich der Stimme. In der nun verabschiedeten UN-Erklaerung wird gefordert, dass die jeweiligen Laender Gesetze erlassen sollen, die jede Form von Klonen verbieten, da dies „nicht vereinbar ist mit der menschlichen Wuerde und den Schutz des menschlichen Lebens.“ Die voelkerrechtlich nicht-bindende Empfehlung an alle Mitgliedsstaaten wird jetzt der UN-Vollversammlung zur Abstimmung vorgelegt.

Costa Rica, dass sich massgeblich zusammen mit den USA und 50 weiteren Staaten fuer ein umfassendes weltweites Klonverbot eingesetzt hatte, bezeichnete laut Friday-Fax die Entscheidung als grossen Erfolg fuer die, die eine ethisch verantwortungsvolle Wissenschaft foerdern wollen.

Der abschliessenden Entscheidung waren bereits langjaehrige Verhandlungen vorausgegangen, bei denen es bisher wegen inhaltlicher Differenzen ueber die Unterscheidung zwischen reproduktivem und therapeutischem Klonen immer wieder zu einer Vertagung einer Entscheidung kam. Staaten wie die USA, Spanien und Italien wollten wegen Unvereinbarkeit mit der Menschenwuerde beide Klontechniken verbieten. Deutschland und Frankreich setzten dagegen nur auf ein Verbot des reproduktiven Klonens, obwohl nach deutschem Embryonenschutzgesetz beide Klonformen verboten sind. Angeblich sei bei den 191 UNO-Mitgliederstaaten nicht mehr durchsetzbar. Kritiker gaben Deutschland durch dieses Vorgehen bereits bei den ersten Verhandlungen 2002 die Mitschuld am Scheitern und sahen darin den Versuch, sich ein Tuerchen fuer das therapeutische Klonen offen zu halten. Auch bei den neuerlichen Verhandlungen Ende 2003 kam man zu keiner Einigung. Mit einem knappen Ergebnis von 79 zu 80 Stimmen wurden mit der Stimme von Deutschland die Verhandlungen erneut auf Ende 2004 vertagt. Kritiker gaben wegen des Abstimmungsverhaltens der deutschen Vertreter der Bundesregierung massgeblich die Mitschuld am erneuten Scheitern eines weltweiten und umfassenden Klonverbots. Bei den letztjaehrigen Verhandlungen wurde am 17.11.04 ein kurzfristig von Italien eingebrachter Resolutionsentwurf verabschiedet. Dieser Resolutionsentwurf schlug die Annahme einer Deklaration vor, die das Klonen aechtet. Die Annahme der jetzt verabschiedeten Deklaration setzt laut C-FAM einen internationalen ethischen Standard und duerfte ein deutliches Signal an die Staaten sein, die das Klonen von Menschen anregen.

Kommentar Christian Frodl, Redakteuer ALfA-Newsletter

Damit wird nun endlich ein Kapitel geschlossen, bei dem die Bundesregierung mit ihrer vorangegangenen biopolitischen Verhandlungstaktik unter Missachtung saemtlicher Bundestagsbeschluesse massiv versagt hat und eine voelkerrechtlich bindende Konvention verhindert hat. Bleibt abzuwarten, wie wirksam die jetzt verabschiedete Deklaration wirklich ist.


Weitere Informationen
Die InteressenGemeinschaft Kritische Bioethik Deutschland hat ein umfassendes dreiteiliges Themenspecial zu den vorherigen UN-Klonverbotsverhandlungen und der deutschen Verhandlungstaktik zusammengestellt. Sie finden diese Zusammenstellung mit zahlreichen Dokumenten und Presseartikeln unter http://www.kritischebioethik.de/deutschland_news_u no-klonverbot-2004.html

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