Symbolfoto, © Sebastian Ständecke, www.pixelquelle.de Treffen Christlicher Lebensrecht-Gruppen

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31.01.2005

In den Niederlanden werden lebend geborene Kinder getötet

Aerzte legen Karten auf den Tisch: Studie zur Toetung behinderter Neugeborener in den Niederlande veroeffentlicht Amsterdam (ALfA) Das Leben von unheilbar kranken Neugeborenen ist in den Niederlanden mehrfach in Form von aktiver Sterbehilfe beendet wor

Amsterdam (ALfA) Das Leben von unheilbar kranken Neugeborenen ist in den Niederlanden mehrfach in Form von aktiver Sterbehilfe beendet worden. Dies berichtet der Online-Dienst „Yahoo! Nachrichten“ am 22. und 23. Januar. Am 22.Januar war in der Fachzeitschrift „Nederlands Tijdschrift voor Geneeskunde“ eine Studie veroeffentlicht worden, die 22 solcher Faelle seit 1997 auflistet.

Es sei die erste detaillierte Untersuchung ueber diese eigentlich illegale Praxis, die aber von vielen Befuerwortern der Sterbehilfe als ethisch begruendet gerechtfertigt wird. Demnach stelle die Staatsanwaltschaft in allen Faellen die Ermittlungen ein.

Laut der Studie litten alle 22 aufgelisteten Kinder bei der Geburt an einer schweren Form von Spina bifida mit offenem Rueckenmark. Den Saeuglingen habe der groesste Teil des Gehirns gefehlt, Nieren, Blase und Verdauungssystem haetten nicht funktioniert und Aussicht auf eine Besserung habe ebenfalls nicht bestanden.
Die Autoren der Studie wollen den „Yahoo! Nachrichten“ vom 23. Januar unter Berufung auf BBC zufolge auf die mangelnden Informationen aufmerksam machen und Aerzte dazu ermutigen, sich ohne Angst vor einer Strafverfolgung zu melden. Die Studie zeige, dass die Staatsanwaelte von einer Anklage absahen, wenn folgende vier Kriterien erfuellt wurden: Die aerztlichen Betreuer des Kindes und unabhaengige Aerzte muessen einverstanden sein. Es gibt keine Aussicht auf eine Verbesserung des Zustandes und die Schmerzen koennen nicht gelindert werden. Die Eltern muessen einverstanden sein. Das Leben der Kinder muss auf eine medizinisch korrekte Art und Weise enden.

Eine Erhebung habe nahe gelegt, dass hollaendische Aerzte jaehrlich bei 15 bis 20 schwerstbehinderten Neugeborenen Sterbehilfe leisten aber keine Meldung erstatten. Eduard Verhagen, einer der Autoren der Studie und Leiter einer Kinderklinik in Groningen, die im vergangenen Jahr im sogenannten Protokoll von Groningen Richtlinien fuer Sterbehilfe bei unheilbar kranken Kindern erstellt hatte, habe gegenueber De Volkskrant erklaert, dass man von der Existenz dieser Faelle gewusst habe, aber nie darueber sprechen durfte. "Das muss sich aendern. Wenn wir diese furchtbar schwere Entscheidung treffen, muss das in voelliger Offenheit geschehen. Wir wurden dafuer ausgebildet, das Leben eines Kindes zu retten. Das Leiden dieser Kinder kann nur mit ihrem Tod beendet werden. Es erfordert Mut, diesen Schritt zu tun." zitiert der „Yahoo!“-Nachrichtendienst den Arzt.

In den Niederlanden ist aktive Sterbehilfe seit 2001 legal, allerdings darf sie nur an Erwachsenen praktiziert werden, die ausdruecklich den Todeswunsch aeussern und unter grossen Schmerzen leiden, die nicht gelindert werden koennen. Laut den beiden Medienberichten moechte der Aerzteverband KNMG die Sterbehilfe aber auf Leidende ausdehnen, die keinen freien Willen aeussern koennen, darunter Kinder, schwer geistig Behinderte und Personen, die nach einem Unfall in ein irreversibles Koma gefallen sind. Dem Verband zufolge solle ein unabhaengiges Expertengremium darueber befinden. Die Regierung habe eine Entscheidung bislang jedoch aufgeschoben. Verhagen hoffe, dass sie jedoch endlich den Vorschlag des Aerzteverbands zur Schaffung einer unabhaengigen Pruefungskommission aufgreife.

Unterdessen brachte laut „Yahoo! Nachrichten“ vom 23. Januar Papst Johannes Paul II. abermals seine grosse Besorgnis ueber die Praxis der Sterbehilfe in Niederlanden zum Ausdruck. Beim Antrittsbesuch der neuen niederlaendischen Botschafterin Monique Frank im Vatikan habe das Oberhaupt der Katholiken am 22. Januar beklagt, die Debatte ueber dieses heikle Thema sei vom Phaenomen des Saekularismus gepraegt. Er rief die Verantwortlichen in den Niederlanden auf, sich der Schwere solcher Entscheidungen bewusst zu sein, und appellierte insbesondere an die Katholiken, sich der aktiven Sterbehilfe zu verweigern.

Kommentar Christian Frodl, Redakteur ALfA-Newsletter: Mit diesem Vorstoss zur Euthanasie schwerstbehinderter Neugeborener und dem Bestreben des Aerzteverbandes KNMG, Sterbehilfe auf „Leidende“ auszudehnen, die keinen freien Willen aeussern koennen, darunter Kinder, schwer geistig Behinderte und Personen, die nach einem Unfall in ein irreversibles Koma gefallen sind, wird ein weiterer Dammbruch eingeleitet, fuer den es kaum noch ein Halten geben duerfte. Schon heute geht die Praxis in den Niederlanden weit ueber die derzeitige gesetzliche Regelung hinaus. Laut einer Studie Deutschen Hospiz Stiftung zum Missbrauch der Euthanasie in den Niederlanden werden dort jedes Jahr 900 Menschen getoetet, obwohl sie dies nicht verlangt haben. Eine anonymisierte Befragung unter den Aerzten ergab auch, dass in 38 Prozent der Faelle die Angehoerigen die Euthanasie des Betroffenen vorantreiben. Grund: Die Naechsten koennen das Leid des Patienten nicht ertragen. In 30 Prozent der Faelle wird dem Schwerstkranken der Wunsch nach Euthanasie unterstellt, so die Hospizstiftung in einer Pressemitteilung vom 18. November 2003. Stellt sich die Frage, wann die niederlaendische Praxis auch in Deutschland angewandt wird, angesichts des massiven Kostendruckes und Rationalisierungen im Gesundheitswesen und in der Pflege …


Weitere Infos:

Studie zur Euthanasie an Neugeborenen, veroeffentlicht in Nederlands Tijdschrift voor Geneeskunde:
http://www.ntvg.nl
Unter Mitarbeit des Universitair Medisch Centrum Groningen: http://www.umcg.nl/azg/nl

Studie der Deutschen Hospiz Stiftung „Missbrauch der Euthanasie in den Niederlanden 2003“ im PDF-Format http://www.hospize.de/ftp/holland_2003.pdf

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