Symbolfoto, © Sebastian Ständecke, www.pixelquelle.de Treffen Christlicher Lebensrecht-Gruppen

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31.01.2005

Deutsche Hospiz Stiftung macht mobil: Protestaktion gegen Gesetz zur Patientenverfuegung



Berlin (ALfA) Die Deutsche Hospiz Stiftung macht gegen den Gesetzentwurf der Bundesregierung zu Patientenverfuegungen mobil. In einer Protestaktion will der Verband Abgeordnete, Buerger, Vereine und Verbaende kontaktieren, damit sie sich fuer ein praxistaugliches Gesetz einsetzen. Das gab die Deutsche Hospiz Stiftung in einer Pressemitteilung vom 25. Januar anlaesslich Ihrer Stellungnahme zum Gesetzentwurf bekannt.

„Der Gesetzentwurf wiegt die Buerger in falscher Sicherheit. Es kann nicht sein, dass sich das Bundesjustizministerium der Verantwortung fuer schwerstkranke und sterbende Patienten entzieht“, sagte Eugen Brysch, Geschaeftsfuehrender Vorstand der Deutschen Hospiz Stiftung. Bundesjustizministerin Brigitte Zypries habe die Deutsche Hospiz Stiftung laut der Presseaussendung gebeten, bis Ende Januar zur geplanten Aenderung des Betreuungsrechts Stellung zu nehmen. Die Patientenschutzorganisation der Schwerstkranken und Sterbenden habe den Entwurf genau analysiert und benennt nun erhebliche Schwachstellen. So sollen beispielsweise muendliche Aeusserungen, von Dritten ueberliefert, als verbindliche Patientenverfuegung gelten. „Doch wer stellt sicher, dass diese Aeusserungen nicht falsch interpretiert oder falsch wiedergegeben werden?“, fragt Brysch. „Der Entwurf leistet der Fremdbestimmung Vorschub, anstatt Selbstbestimmung zu foerdern. Auch weil auf Beratung als wichtiges Qualitaetskriterium verzichtet wird.“

Der Gesetzentwurf sehe auch vor, dass Bevollmaechtigte allein ueber lebensverlaengernde Massnahmen ihrer Betreuten entscheiden sollen. „Warum wird darauf verzichtet, Angehoerige von schwerstkranken Patienten zu unterstuetzen – zum Beispiel, indem man die Ruecksprache mit einem Expertenteam immer dann zum Regelfall macht, wenn eine Patientenverfuegung ausgelegt werden muss?“, fragte Brysch. Die Deutsche Hospiz Stiftung starte nun eine bundesweite Protestaktion. Sie werde Buerger, Bundestagsabgeordnete, Vereine und Verbaende kontaktieren und dazu aufrufen, sich fuer einen praxistauglichen Gesetzentwurf einzusetzen.

Laut den „Yahoo! Nachrichten“ vom 25. Januar unter Berufung auf AP forderte Brysch ausserdem, dass bei der Abstimmung im Bundestag der Fraktionszwang aufgehoben werde. Daher muessten die Abgeordneten mit Praxiswissen versorgt werden. Ein verabschiedetes Gesetz muesse zudem nach drei Jahren auf Praxistauglichkeit ueberprueft werden. Brysch zufolge haetten acht Millionen Menschen eine Patientenverfuegung unterschrieben und 80 Prozent der Buerger eine solche verfassen wollen.


Weitere Infos: Stellungnahme der Deutschen Hospiz Stiftung zum Entwurf eines 3. Gesetzes zur AEnderung des Betreuungsrechts des Bundesministeriums der Justiz, November 2004
4 Seiten, veroeffentlicht Januar 2005
Abrufbar im PDF-Format unter http://www.hospize.de/ftp/hpa_zypries.pdf

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