Symbolfoto, © Sebastian Ständecke, www.pixelquelle.de Treffen Christlicher Lebensrecht-Gruppen

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20.12.2004

Ab in die Urne: Toetung auf Verlangen auch fuer Depressive gefordert

Amsterdam (ALfA). In den Niederlanden sollen Aerzte nach dem Vorschlag einer Regierungskommission auch bei lebensueberdruessigen Menschen aktive Sterbehilfe anwenden duerfen. Das melden "Die Welt" sowie die "Berliner Morgenpost" (Ausgaben vom 17. Dezember). Die Kommission, die vom niederlaendischen Aerzteverband um eine Stellungnahme gebeten worden sei, habe erklaert, schwere psychische Erkrankungen seien gleichzustellen mit schweren koerperlichen Krankheiten wie etwa Krebs. Deshalb muesse aktive Sterbehilfe in beiden Faellen erlaubt sein. Nach Ansicht der Kommission werde "Leiden zu oft mit koerperlicher Krankheit gleichgesetzt", zitiert "Die Welt" aus der Stellungnahme. Doch auch bei Depressionen koenne von unertraeglicher Aussichtslosigkeit - in den Niederlanden zwingende Voraussetzung fuer Euthanasie - gesprochen werden. "Wenn wir den Leidensdruck in das Zentrum der Ueberlegung stellen, bietet das Gesetz ausreichenden Spielraum, das Leben wegen Depressionen zu beenden", heisst es laut der "Welt" in der Stellungnahme.

Unterdessen hat die Deutsche Hospiz Stiftung "mit Entsetzen" auf die Meldung aus den Niederlanden reagiert. In einer Mitteilung an die Presse (17. Dezember) erklaerte Eugen Brysch, Geschaeftsfuehrender Vorstand der Stiftung: "Die Niederlande haben die Buechse der Pandora laengst geoeffnet: Zuerst werden unheilbare Patienten gezielt getoetet, dann behinderte Baby und nun werden psychisch Kranke schutzlos gestellt." Das gezielte Toeten von Menschen sei in den Niederlanden zur Gewohnheit geworden. "Das ist ein Tabubruch, der sich auf ganz Europa auswirkt", so Brysch weiter. "Fuer uns in Deutschland heisst das: Wer an der Strafbarkeit der Toetung auf Verlangen etwas aendert, loest immer einen Dominoeffekt aus." Es sei nicht moeglich, Missbrauch auszuschliessen. "Deshalb sollte jeder Politiker, der eine Aenderung des Paragraphen 216 StGB erwaegt, die menschenverachtenden Folgen bedenken", erklaerte Brysch. Auch die Niederlande haetten versaeumt, ausreichend qualifizierte Hilfsangebote fuer die verzweifelten Menschen zu schaffen. Die Frage nach der Ursache der Verzweiflung falle unter den Tisch, die Menschen wuerden mit ihren Krankheiten und Schmerzen, Depressionen und ihrer Einsamkeit alleingelassen. Anstatt mit einer umfassenden Versorgung und Begleitung darauf zu reagieren, bekaemen die Patienten als "Alternative" die Toetung angeboten. "Mit immer neuen Euthanasie-Regelungen sollen die Probleme beseitigt werden - an den eigentlichen Ursachen wird nichts geaendert", so Brysch.

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