Symbolfoto, © Sebastian Ständecke, www.pixelquelle.de Treffen Christlicher Lebensrecht-Gruppen

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20.12.2004

Euthanasie durch die Hintertuer: BVL mahnt zur Vorsicht bei Patientenverfuegung

Koeln (BVL/ALfA). Anlaesslich der aktuellen Bestrebungen in den Niederlanden, die Sterbehilfe-Regelungen weiter zu lockern, hat die Vorsitzende des Bundesverband Lebensrecht, Claudia Kaminski, zu hoechster Vorsicht bei der gesetzlichen Regelung von Patientenverfuegungen gemahnt. In einer Mitteilung an die Presse (17. Dezember) erklaerte sie: "Dass in den Niederlanden kuenftig auch Lebensmuede auf Verlangen von Aerzten getoetet werden sollen und die Euthanasie neugeborener Kinder mit Behinderungen inzwischen von acht Universitaetskliniken gefordert wird, belegt die enorme Bedeutung, die einer restriktiven gesetzlichen Regelung von Patientenverfuegungen in Deutschland zukommt." Bei der fuer das kommende Jahr geplanten Aenderung des Betreuungsrechts muesse sichergestellt werden, dass in Deutschland der Toetung auf Verlangen nicht durch die Hintertuer Einlass gewaehrt werde, so Kaminski weiter. "Vor dem Hintergrund der Entwicklung in den Niederlanden fordert der Bundesverband Lebensrecht Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) auf, den von ihr vorgelegten Entwurf noch einmal zu ueberdenken."

Auch der BVL unterstuetze das Anliegen, Menschen vor Uebertherapie und der damit verbundenen Leidensverlaengerung zu schuetzen. "Dass Patienten Aerzten aber auch dann per Vorausverfuegung ein Behandlungsverbot auferlegen koennen sollen, wenn die Krankheit nicht zum Tode fuehrt und heilbar waere, kann nicht akzeptiert werden und leistet der "Toetung auf Verlangen" von Lebensmueden Vorschub", so die BVL-Vorsitzende weiter. In der Praxis haette dies zur Folge, dass Patienten einen Arzt zwingen koennten, sie an einer heilbaren Infektion sterben zu lassen, wenn etwa zuvor bei ihnen eine Demenzerkrankung diagnostiert worden waere. Bis zur aktiven Toetung auf Verlangen waere es dann nur noch ein kleiner Schritt. "Sowohl die Erfahrungen in den Niederlanden, Belgien und der Schweiz mit der Euthanasie als auch die Erfahrungen, die Deutschland mit der gesetzlichen Regelung der Abtreibung gemacht hat, zeigen deutlich, dass hier sehr viel hoehere Waelle errichtet werden muessen, als dies der Entwurf des Bundesjustizministeriums bislang vorsieht", betonte Kaminski.

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