Symbolfoto, © Sebastian Ständecke, www.pixelquelle.de Treffen Christlicher Lebensrecht-Gruppen

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02.12.2004

BVL fordert: Diskriminierung behinderter Menschen auch am Lebensbeginn beenden


Köln (ALfA). Anlässlich des heutigen "Internationalen Tag der Menschen mit Behinderungen" hat die Vorsitzende des Bundesverband Lebensrecht (BVL), Claudia Kaminski, davor gewarnt, dass dort, wo das Recht ungeborener Kinder auf Leben zur Disposition steht, gleichzeitig der möglichen Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen und schwer Pflegebedürftiger in der Gesellschaft Vorschub geleistet werde. In einer Pressemitteilung (2. Dezember) erklärte Kaminski, das Grundgesetz schreibe in Art. 3 Abs. 3 Satz 2 fest, niemand dürfe wegen seiner Behinderung benachteiligt werden. "Der Bundesverband Lebensrecht ruft Staat und Gesellschaft deshalb auf, alles Erforderliche zu unternehmen, damit das so genannte Gleichbehandlungsgebot der Verfassung kein frommer Wunsch bleibt."

Bislang beschränke sich die Politik zu sehr darauf, Ungleichbehandlungen nur in den alltäglichen Lebensvollzügen abzubauen, so die BVL-Vorsitzende weiter. Das sei zwar unverzichtbar, aber längst nicht hinreichend. "Was fehlt ist, dass auch Menschen mit Behinderungen ein uneingeschränktes Recht auf Leben zugestanden wird." Der Stopp der Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen müsse auch den Lebensbeginn einschließen, erklärte Kaminski. "Mit dem Scheitern des Unionsantrages zur Vermeidung von Spätabtreibungen im Deutschen Bundestag hat der Gesetzgeber sich von diesem wichtigen Ziel weiter entfernt."

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