Symbolfoto, © Sebastian Ständecke, www.pixelquelle.de Treffen Christlicher Lebensrecht-Gruppen

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25.11.2004

Fauler Kompromiss? Diskussion um Sterbehilfe im Europarat

Wie können euthansieübende Länder plötzlich Vorbilder werden?

Paris (ALfA). Im Europarat zeichnet sich nach zweijaehriger Diskussion ein Kompromiss in der Frage der Sterbehilfe ab. Das berichten "Die Tagespost" (Ausgabe vom 16. November) sowie die "Neue Zuercher Zeitung" (Ausgabe vom 18. November). In einer Sitzung des Sozial- und Gesundheitsausschusses am 15. November in Paris sei in "konstruktiver Diskussion" beraten worden, so die NZZ. Nachdem der Bericht des Schweizer Liberalen Dick Marty auf breite Zustimmung gestossen sei, werde erwartete, dass der Bericht noch im Dezember angenommen werden koenne, um im April 2005 von der Parlamentarischen Versammlung verabschiedet zu werden.

Wie "Die Tagespost" weiter berichtet, hatte noch im April diesen Jahres die Parlamentarische Versammlung einen Bericht Martys mit der Empfehlung zur Einfuehrung der Straffreiheit fuer Sterbehilfe an den Ausschuss zurueckverwiesen. Der neue Entwurf enthalte diese kritisierte Passage nicht mehr. Widerstand aus einigen Mitgliedstaaten gibt es laut der NZZ noch gegen die Forderung in dem ueberarbeiteten Marty-Bericht, der Europarat solle den Mitgliedstaaten die Pruefung der positiven Erfahrungen, die in Belgien und den Niederlanden mit der straffrei praktizierten Sterbehilfe gemacht worden seien, empfehlen. Wie die NZZ weiter berichtet, hat Marty Respekt vor Laendern verlangt, die sich fuer eine Straffreiheit fuer Euthanasie unter bestimmten Voraussetzungen entschieden haetten. Solche Laender duerften nicht verurteilt werden. Der Schweizer Liberale habe aber eingeraeumt, dass angesichts der sehr unterschiedlichen kulturellen und religioesen Einstellungen sowie aufgrund der sensiblen Haltung gegenueber historischen Erfahrungen mit Missbrauch in den einzelnen Europarats-Mitgliedstaaten noch keine einheitliche Rechtsgrundlage zu erreichen sei. Ihm komme es jetzt vor allem darauf an, Situationen festzuhalten, in denen trotz intensiver Palliativmedizin Sterbehilfe nicht verweigert werden koenne, gibt die NZZ Marty wieder. In solchen Faellen muesste Euthanasie straffrei bleiben.


(mehr dazu: www.die-tagespost.de; www.nzz.ch)

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