Symbolfoto, © Sebastian Ständecke, www.pixelquelle.de Treffen Christlicher Lebensrecht-Gruppen

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30.09.2004

Frankreich plant Gesetz zur Sterbehilfe: Bischoefe mahnen zu Wachsamkeit

Paris (ALfA). Frankreichs Bischoefe haben das von der Regierung angekuendigte neue Gesetz zur Sterbehilfe im Grundsatz befuerwortet. Das meldet "Die Tagespost" (Ausgabe vom 23. September). Der Vorsitzende der franzoesischen Bischofskonferenz, Erzbischof Jean-Pierre Ricard, habe erklaert, mit den grossen Zielen des Gesetzes sei die Kirche voellig einig. Es sei begruessenswert, dass jede Form aktiver Sterbehilfe entschieden abgelehnt werde.

Der Wortlaut des Gesetzesvorschlags, ueber das noch in diesem Jahr beraten werden soll, muesse genau geprueft werden, damit es keine Zweideutigkeiten gebe, so Ricard weiter. Laut der "Tagespost" hat der Bischofskonferenz-Vorsitzende betont, bei Kranken im Endstadium sei eine Lebensverlaengerung gegen den Willen des Patienten nicht zulaessig. Es koenne vorkommen, dass Patienten ueber die Schmerzbekaempfung und die Ernaehrung hinausgehende Behandlungen ablehnten. Wenn alle Moeglichkeiten der Diagnose ausgeschoepft seien, haetten sich die Aerzte danach zu richten, so Ricard.

Wie "Die Tagespost" weiter berichtet, soll mit dem von Gesundheitsminister Philippe Douste-Blazy vorgelegten Gesetz geregelt werden, in welchen Faellen Aerzte befugt sind, eine Behandlung von Kranken zu beenden. Es sei eine Staerkung der Patientenrechte vorgesehen; die Verabreichung von Schmerzmitteln solle nach Absprache mit dem Patienten auch in Dosierungen erlaubt werden, die eine Verkuerzung der Lebenszeit zur Folge haben.

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