Symbolfoto, © Sebastian Ständecke, www.pixelquelle.de Treffen Christlicher Lebensrecht-Gruppen

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26.10.2004

Christdemokraten für das Leben (CDL) begrüßen Unionsforderung nach Gesetzesnachbesserung bei Spätabtreibungen

Meschede - 26. Oktober 2004 - "Die derzeitige Abtreibungsgesetzgebung ist mit einer Nachbesserungspflicht belegt worden für den Fall, daß sich diese derzeitige Regelung aus unzureichend erweist. Angesichts der Tatsache, daß die Abtreibungszahlen nicht zurückgehen, sondern sich konstant auf einem viel zu hohen Niveau bewegen, mit z. T. steigender Tendenz, ist eine Einforderung dieser Nachbesserungspflicht dringend geboten" mit diesen Worten begrüßte die Pressesprecherin der Christdemokraten für das Leben (CDL), Astrid Mannes, die Forderung von CDU/CSU nach einem Gesetz "zur wirksamen Vermeidung" von Spätabtreibungen. Spätabtreibungen seien besonders grausam, da viele Kinder diese
Tötungsversuche zunächst überlebten und zudem schon ein voll ausgeprägtes Schmerzempfinden besitzen, so Mannes weiter. In Deutschland werden Ungeborene zumeist wegen einer zuvor diagnostizierten Behinderung bis unmittelbar zum Geburtstermin abgetrieben.

"In der Tat ist es so, daß eine Schwangere die Entscheidung zur Tötung ihres meist schon lebensfähigen Kindes nach der Diagnose einer Behinderung oftmals überstürzt aus der Schocksituation heraus trifft. Dies und die Tatsache, daß das im Mutterleib getötete Kind nicht abgesaugt werden kann, sondern geboren
werde muß, führt hinterher in der Regel zu schweren psychischen Belastungen und Schuldgefühlen bei den betroffenen Frauen. Viele leiden darunter ihr Leben lang und suchen in Therapie- oder Selbsthilfegruppen Hilfe." Der
Vorstoß der Union, der auf eine bessere Beratung und Wartefrist zwischen Diagnose und Entscheidung zur Abtreibung abziele, sei ein richtiger Schritt zur Verbesserung der Gesetzeslage. Zudem diene diese Forderung nicht nur den ungeborenen Kindern, sondern auch den Eltern. Eltern, die sich für ein behindertes Kind entschieden, müßten sich der Unterstützung der Solidargemeinschaft sicher sein können. De facto fühlten sie sich jedoch oftmals alleine gelassen und überfordert. Hier müsse die Hilfe ansetzen.

Mannes machte darauf aufmerksam, daß sich diagnostizierte Behinderungen nicht in jedem Falle als tatsächlich vorhanden erwiesen. Sie bedauerte, daß es keine Statistiken gebe, wie viele gesunde Kinder auf Grund von Fehldiagnosen getötet würden. Aus Angst, später auf Schadensersatz verklagt zu werden, rieten Ärzte in Zweifelsfällen eher zur Abtreibung. Die Unionsforderung, die ärztliche Haftung nur auf die "grobe Fahrlässigkeit" zu beschränken, sei daher begrüßenswert.

CDL ist eine Lebensrechtsinitiative innerhalb der CDU/CSU und Mitglied im Bundesverband Lebensrecht (BVL).

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