Symbolfoto, © Sebastian Ständecke, www.pixelquelle.de Treffen Christlicher Lebensrecht-Gruppen

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25.10.2004

Beschluss verabschiedet: Union bringt Antrag zur Spaetabtreibung in Bundestag ein

Berlin (ALfA). Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion will abermals einen Antrag zur Verhinderung von Spaetabtreibungen in den Bundestag einbringen. Das berichten die "Frankfurter Allgemeine Zeitung" sowie "Die Tagespost" (Ausgaben vom 21. Oktober). Die stellvertretende Vorsitzende der Unionsfraktion im Bundestag, Maria Boehmer, erklaerte gegenueber der FAZ: "Es gibt Handlungsbedarf, Eltern zu helfen, die nach der 22. Schwangerschaftswoche von der Behinderung ihres Kindes erfahren und unter Schock stehen. Ich hoffe, dass die anderen Parteien diese Chance ergreifen."

In einer Mitteilung an die Presse (20. Oktober) hat Boehmer gemeinsam mit ihren Parteikollegen Wolfgang Bosbach und Maria Eichhorn den Antrag mit ihren bisherigen Erfahrungen begruendet. Es habe sich gezeigt, dass mit den derzeitigen gesetzlichen Regelungen der Schutz auch des behinderten ungeborenen Kindes "den verfassungsrechtlichen Anforderungen nicht genuegt." Die Unionsfraktion fordere daher die Klarstellung der Absichten des Gesetzgebers und ergaenzende Hilfen mit dem Ziel einer wirksamen Vermeidung von Spaetabtreibungen.

Weiter erklaerten die Unionspolitiker, sie haetten bereits in der letzten Wahlperiode Verhandlungen mit Rot-Gruen und der FDP ueber einen gemeinsamen Antrag gefuehrt, die aber nicht zum Erfolg gefuehrt haetten. Der daraufhin von der Union eingebrachte Antrag wurde im Deutschen Bundestag von Rot-Gruen abgelehnt. Auch in dieser Legislaturperiode konnte nach mehreren Gespraechen mit den anderen Fraktionen keine gemeinsame Loesung gefunden werden (vgl. ALfA-Newsletter vom 8. Oktober). "Deshalb ergreifen wir jetzt erneut die Initiative und bringen einen ergaenzten Antrag in den Deutschen Bundestag ein, der die neuesten Erkenntnisse der Deutschen Gesellschaft fuer Gynaekologie und Geburtshilfe aufgreift", so die Unionsabgeordneten.

Laut der Pressemitteilung enthaelt der Antrag folgende Eckpunkte: Die praenatale Diagnostik soll mit einer umfassenden Beratung durch einen fachkundigen Arzt verbunden sein, um die Eltern bereits fruehzeitig besser ueber die moeglichen medizinischen Erkenntnisse und damit oft verbundene Konfliktsituationen der praenatalen Diagnostik aufzuklaeren. Nach einer praenatalen Diagnose, bei der eine Behinderung des Kindes festgestellt wird, soll sowohl eine Beratung durch einen fachkundigen Arzt als auch eine psycho-soziale Beratung erfolgen muessen. Dabei soll die Prognose ueber die Behinderung eines Kindes nur von einem interdisziplinaer besetzten Kollegium, z.B. aus den Bereichen Frauenheilkunde, Kinderheilkunde, Psychologie und Humangenetik, angestellt werden duerfen. Auch soll im Abtreibungsrecht noch einmal klargestellt werden, dass eine medizinische Indikation nur dann vorliegt, wenn die seelische oder koerperliche Gesundheit der Mutter gefaehrdet ist. Eine absehbare Behinderung allein darf kein Grund fuer einen vorgeburtliche Kindstoetung sein.

Die Union fordert weiter nach einer medizinischen Indikation eine Bedenkzeit von drei Tagen bis zu einer Abtreibung sowie eine Ueberpruefung des Arzthaftungsrechts, "denn es besteht die Befuerchtung, dass das derzeitige Arzthaftungsrecht die Tendenz verstaerkt, den Abbruch einer Schwangerschaft zu empfehlen, wenn eine Behinderung des Kindes vermutet wird. Wir brauchen daher eine Regelung, die sowohl der Achtung vor dem Leben und der Wuerde des Kindes gerecht wird als auch die Einhaltung der aerztlichen Pflichten sicherstellt", heisst es in der Presseaussendung. Darueber hinaus will die Union die statistische Erfassung von Abtreibungen als notwendige Datenbank fuer die Beobachtungs- und Schutzpflicht des Gesetzgebers erweitern.

Die Unionspolitiker forderten, diese Eckpunkte moeglichst schnell umzusetzen. "Denn der Schutz des ungeborenen Kindes hat fuer uns oberste Prioritaet", so die Unionspolitiker.

(mehr dazu: www.faz.net; www.die-tagespost.de)

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