Symbolfoto, © Sebastian Ständecke, www.pixelquelle.de Treffen Christlicher Lebensrecht-Gruppen

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19.10.2004

BVL unterstützt Greenpeace-Klage gegen Brüstle-Patent: Gesetzgeber muss Spielraum bei Umsetzung von EU-Biopatentrichtlinie nutzen

Gesetzgeber muss Spielraum bei Umsetzung von EU-Biopatentrichtlinie nutzen

Berlin/Köln. Der Bundesverband Lebensrecht (BVL) begrüßt, dass die Umweltschutzorganisation Greenpeace beim Deutschen Patentgericht in München Klage gegen das deutsche Patent (DE 197 56 864 C 1) des Stammzellforschers Oliver Brüstle einreichen will. "Das vom Deutschen Patentamt bereits 1999 erteilte Patent, bei dem es um die Umwandlung embryonaler Stammzellen in Nervenzellen geht, setzt voraus, dass menschliche Embryonen zur Gewinnung der Stammzellen getötet werden. Das kann nicht hingenommen werden", sagte die Vorsitzende des BVL, Dr. med. Claudia Kaminski heute in Köln.

Den Deutschen Bundestag forderte Kaminski auf, "bei der bevorstehenden Umsetzung der so genannten EU-Biopatentrichtlinie (98/44/EG) in deutsches Recht die vorhande-nen Spielräume zu nutzen. Eine 1:1-Umsetzung der Richtlinie, wie sie der Gesetzentwurf der Bundesregierung (BT-Drucksache 15/1709) vorsieht, ist der falsche Weg." Da durch die jahrelange Untätigkeit der Bundesregierung eine Neuverhandlung der Richtlinie aus dem Jahr 1998 immer unwahrscheinlicher würde, solle Deutschland nun dem Beispiel Frankreichs, Portugals und Spaniens folgen, "und Missbräuche durch entsprechende Präzisierungen im Gesetzestext ausschließen. Auf diese Weise kann zum Beispiel klargestellt werden, dass menschliche Embryonen, embryonale Stammzellen und Stammzelllienen sowie menschliche Organe und reproduktive Substanzen wie Ei- und Samenzellen nicht patentierbar sind", so Kaminski weiter.

Für Nachfragen und Interviews steht ihnen die BVL-Vorsitzende unter 0172/235 35 50 zur Verfügung.

Bundesverband Lebensrecht
Fehrbelliner Straße 99
10119 Berlin
Telefon: 030/44 05 88 66
Telefax: 030/44 05 88 67
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