Symbolfoto, © Sebastian Ständecke, www.pixelquelle.de Treffen Christlicher Lebensrecht-Gruppen

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14.10.2004

Christdemokraten für das Leben

Meschede - 14. Oktober 2004 - Der neue Gesetzentwurf zur Gendiagnostik der Bundesregierung könne zu einem generellen Dammbruch für Gentests werden, so die Befürchtung der Christdemokraten für das Leben (CDL). Durch diesen Gesetzentwurf sollen „genetische Untersuchungen auf der Ebene des Phänotyps“ zulässig sein, „so weit sie der Feststellung der gegenwärtigen Eignung für eine vorgesehene Tätigkeit dienen“. Die CDL-Bundesvorsitzende Mechthild Löhr weist darauf hin, daß dies der Einstieg für Gentests insbesondere bei Arbeitnehmern werden könnte.
Zur Feststellung etwa einer Farbenblindheit bei Berufsfahrern benötige man kein solches Gesetz. Dies sei auch jetzt bereits durch normale ärztliche Untersuchungen feststellbar. Es gebe keinen Grund, die gegenwärtige Eignung eines Arbeitnehmers durch Gentests zu prüfen. Ärztliche Untersuchungen könnten wie bisher die Tauglichkeit ausreichend feststellen.

Es sei zu befürchten, daß mit diesem überflüssigen Gesetz vielmehr der Weg zu flächendeckenden Genanalysen bereitet werden solle. Damit hätten Arbeitnehmer oder Berufsanwärter mit einer genetischen Disposition für bestimmte Krankheiten keine Chance auf dem Arbeitsmarkt, auch wenn sie noch gesund seien oder die Krankheit gar nicht zum Tragen komme.
Generell könnten dann später darüber hinaus auch z.B. Kranken- oder Lebensversicherungen ihre Konditionen abhängig vom Gentestergebnis gestalten. Die Zulassung von Gentest werde zu neuen, die Persönlichkeitsrechte verletzenden Formen von Diskriminierungen führen. Zudem gibt Löhr zu bedenken, daß eine genetische Veranlagung durch die raschen Fortschritte der Medizin gar nicht zu dem befürchteten Krankheitsbild führen müsse.

„Der Gesetzentwurf steht in klarem Widerspruch zu den Empfehlungen der Enquete-Kommission ‚Recht und Ethik der modernen Medizin, die Gentests nach gründlicher fachlicher Abwägung explizit nicht befürwortet hat. “ so Löhr. Diese neuerliche völlige Mißachtung einer Empfehlung der Fachparlamentarier durch die Regierung lasse starke Zweifel an deren Respekt vor parlamentarischen Meinungsbildungsprozessen weiter wachsen. „Wenn, wie in den vergangenen Jahren häufig zu beobachten, das Parlament nur noch sehr kurzfristig und in der Abstimmungsprozedur an dem Zustandekommen von Gesetzen beteiligt wird und der gesellschaftliche, offene Diskurs erst gar nicht mehr ernsthaft mit den Beteiligten geführt wird, darf sich keiner über dramatisch sinkendes Interesse der Bürger an Wahlen und Parteien wundern. Gerade bei solchen gravierenden und alle Bevölkerungsgruppen betreffenden Gesetzen bedarf es eines Höchstmaßes an Kommunikation und fairen Meinungsaustausch.“


CDL ist eine Lebensrechtsinitiative innerhalb der CDU/CSU und Mitglied im
Bundesverband Lebensrecht (BVL).


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