Symbolfoto, © Sebastian Ständecke, www.pixelquelle.de Treffen Christlicher Lebensrecht-Gruppen

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11.10.2004

Abschuss: Bei Spaetabtreibungen soll alles bleiben, wie es ist

Berlin (ALfA). Die Bemuehungen um eine fraktionsuebergreifende gesetzliche Begrenzung von Spaetabtreibungen sind gescheitert. Das meldet der "Kirchenbote" (Online-Ausgabe vom 5. Oktober) sowie "Die Tagespost" (Ausgabe vom 7. Oktober). Union, SPD und Gruene haetten sich in einer Arbeitsgruppe nicht auf einen gemeinsamen Antrag verstaendigen koennen. "Wir wollten den umstrittenen Paragraphen 218 nicht erneut aufschnueren", zitiert der "Kirchenbote" die stellvertetende CDU-Fraktionsvorsitzende Maria Boehmer. "Dennoch hat es die alten Sorgen bei der SPD gegeben, wir wuerden die Frauen bevormunden."

Laut dem "Kirchenboten" war vorgesehen, eine Pflichtberatung auch bei vorgeburtlichen Kindstoetungen nach der 12. Woche einzufuehren sowie die statistische Erfassung der Spaetabtreibungen zu verbessern. Darueber hinaus sollte zur Milderung der Zwangslage der behandelnden Mediziner das aerztliche Haftungsrecht veraendert werden. Wie das Blatt weiter berichtet, konnte sich die Arbeitsgruppe nicht auf einen gemeinsamen Antrag einigen. Vor allem bei Gruenen und SPD sei die Beratungspflicht nicht mehrheitsfaehig gewesen. Daneben sei auch der Vorschlag einer Verbesserung der statistischen Erfassung auf Kritik gestossen, da, so die Gegner, bei der geringen Zahl der Faelle der Datenschutz nicht gewaehrleistet werden koenne. Boehmer habe angekuendigt, dass die CDU ihren Vorschlag nun alleine in den Bundestag einbringe und hoffe, dass bei einer Abstimmung mit Gewissensfreiheit auch Stimmen aus den anderen Fraktionen gewonnen wuerden.

Wie der "Kirchenbote" weiter berichtet, hat Claudia Kaminski, Vorsitzende des Bundesverband Lebensrecht (BVL) und Bundesvorsitzende der ALfA, das Scheitern der Verhandlungen als "ein Drama" bezeichnet. Eine Neuregelung bei Spaetabtreibungen sei seit Jahren ueberfaellig. Die bestehende Regelung sei frauenfeindlich, denn die Frauen haetten in einer schwierigen Lage "keine Chance auf Beratung", zitiert das Blatt Kaminski. Zugleich kritisierte Kaminski, der Gesetzentwurf gehe noch nicht weit genug. "Das sind unsere Minimalforderungen", so die BVL-Vorsitzende laut dem "Kirchenboten".



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