Symbolfoto, © Sebastian Ständecke, www.pixelquelle.de Treffen Christlicher Lebensrecht-Gruppen

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09.09.2004

Hut ab vor Portugal: Niederlaendisches Abtreibungsschiff darf nicht einlaufen

Lissabon (ALfA). Das Abtreibungsschiff "Borndiep" der niederlaendischen Organisation "Women on Waves" darf nicht in portugiesischen Gewaessern anlegen. Das berichten die "Frankfurter Allgemeine Zeitung" (Ausgabe vom 31. August), die "Basler Zeitung" (Ausgabe vom 1. September) sowie der katholische Nachrichtendienst "kath.net" (30. August und 3. September). Das Verteidigungsministerium habe dem vor Figueria da Foz im Norden des Landes liegende Schiff das Einlaufen untersagt und lasse es von zwei Militaerbooten bewachen. Wie die Zeitungen weiter berichten, hat Portugals Ministerpraesident Pedro Santana Lopez das Anlegeverbot verteidigt. Dies sei noetig, um das in Portugal geltende Verbot von Abtreibungen zu sichern.

Unterdessen habe der niederlaendische Aussenminister und die Mehrheit des niederlaendischen Parlaments Portugal aufgefordert, das Schiff ankern zu lassen, so "kath.net" weiter. Von Seiten der portugiesischen Behoerden heisse es jedoch, man wolle notfalls die Hafenpolizei einschalten, um ein Einlaufen des Abtreibungsschiffes zu verhindern. "Von unserer Seite aus ist die Sache erledigt", zitiert "kath.net" Verteidigungsminister Paulo Portas. Offenbar sollten die portugiesische Souveraenitaet und die Gesetze des Landes angegriffen werden, so Portas.

Die Organisation "Women on Waves" habe gegen das Verbot protestiert und auf das internationale Seerecht und die europaeischen Gesetze ueber die Bewegungsfreiheit hingewiesen. Wie "kath.net" weiter berichtet, hat die Direktorin der Organisation Rebecca Gomperts angekuendigt, Klage einzureichen.

Laut der FAZ wollte das Schiff in Portugal anlegen, schwangere Frauen aufnehmen und ihnen dann ausserhalb des portugiesischen Hoheitsgebiet in internationalen Gewaessern Abtreibungspillen verabreichen. Ziel sei es aber auch, eine neue politische Debatte ueber Abtreibung zu provozieren. In Portugal sind Abtreibungen nur bei schweren gesundheitlichen Risiken fuer die Mutter, bei Missbildungen des ungeborenen Kindes oder nach Vergewaltigung legal.

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