Symbolfoto, © Sebastian Ständecke, www.pixelquelle.de Treffen Christlicher Lebensrecht-Gruppen

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09.09.2004

"Dem Sterben seinen Lauf lassen": Enquetekommission legt Zwischenbericht vor

Berlin (ALfA). Die Enquetekommission "Ethik und Recht der modernen Medizin" des Deutschen Bundestages hat mit 15 zu acht Stimmen den Zwischenbericht zum Thema Patientenverfuegungen verabschiedet. Das berichten "die tageszeitung", die "Aerzte Zeitung", die "Frankfurter Allgemeine Zeitung" (Ausgaben vom 1. September) sowie "Die Tagespost" (Ausgabe vom 2. September). In dem Bericht spreche sich die Kommission fuer eine Begrenzung der Reichweite von Patientenverfuegungen aus. Nur wenn eine Krankheit irreversibel zum Tode fuehre und wenn die Basisversorgung wie Essen und Trinken nicht unterbrochen werde, solle nach Willen der Kommission ein vor dem Erkranken geaeusserter Wunsch des Patienten nach Behandlungsabbruch befolgt werden.

In einer Mitteilung an die Presse (31. August) betonte Kommissionsmitglied Wolfgang Wodarg (SPD), in einer Situation, in der das Gesundheitssystem einem immer groesseren Kostendruck ausgesetzt sei, waere es "geradezu unverantwortlich, die Reichweite von Patientenverfuegungen uneingeschraenkt auszuweiten." Daher empfehle der Bericht der Enquetekommission eine Begrenzung der Rechweite von Patientenverfuegungen auf Faelle irreversibler und toedlich verlaufender Krankheiten. "Demenz- oder Wachkomapatienten fallen nicht darunter", stellte Wodarg klar. Zudem fordere der Zwischenbericht ein Verbot, die Gewaehrung medizinischer und pflegerischer Leistungen an das Ausfuellen einer Patientenverfuegung zu koppeln.

"Die Empfehlungen der Enquetekommission beruhen dabei auf der Auffassung, dass der Sinn einer Patientenverfuegung nur darin bestehen kann, dem natuerlichen Sterben seinen Lauf zu lassen, nicht aber darin, durch das bewusste Unterlassen von Heilung oder Versorgung den Tod willentlich herbeifuehren zu lassen", so der SPD-Politiker weiter. Wer die Patientenverfuegung als ein wichtiges Mittel der Selbstbestimmung ernst nehme, duerfe nicht zulassen, "sie zum Tueroeffner fuer eine implizite Form aktiver Sterbehilfe oder assistierten Suizids" zu machen. "Wir wollen auch in Zukunft nicht erleben, dass Menschen, denen beispielsweise Demenz droht, dazu gedraengt werden, mittels einer Patientenverfuegung fuer ihr kostenguenstiges und "sozialvertraegliches Ableben" zu sorgen", so Wodarg weiter.

Dagegen hat Michael Kauch, Obmann der FDP in der Kommission, das Ergebnis kritisiert. In einer Pressmitteilung (31. September) erklaerte er, Patienten koennten jetzt auch "gegen ihren erklaerten Willen... Zwangsbehandlungen ausgeliefert" werden.

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