Symbolfoto, © Sebastian Ständecke, www.pixelquelle.de Treffen Christlicher Lebensrecht-Gruppen

Nächste Meldung · Vorige Meldung · Zur Übersicht

27.07.2004

"Urteil fuer das Leben": CDL begruessen Richterspruch zur Schwangerenberatung

Meschede (ALfA). Die Christdemokraten fuer das Leben (CDL) haben das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zur Finanzierung der katholischen Schwangerenberatungsstellen (vgl. ALfA-Newsletter vom 16. Juli) begruesst. In einer Mitteilung an die Presse (20. Juli) erklaerte die Pressesprecherin der CDL, Astrid Mannes, das Urteil, dass auch katholische Schwangerenberatungsstellen, die keine Scheine fuer eine Abtreibung ausstellen, Anspruch auf staatliche Foerderung haben, sei "ein Urteil fuer das Leben, das dem verfassungsmaessigen Gebot zum Schutz auch der ungeborenen Kinder Rechnung traegt."

Das Schwangerschaftskonfliktgesetz sehe ein weltanschaulich vielfaeltiges Angebot vor. Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig setze dieses Gesetz nun endlich in die Realitaet um, so Mannes. Bislang seien einseitig die Beratungsdienste gefoerdert und bevorteilt worden, die Scheine fuer Abtreibungen ausstellten. Die Beratung und Hilfestellung seitens der katholischen Beratungsstellen, die - auch ohne Scheinausgabe - von vielen Schwangeren gerne in Anspruch genommen werde, sei rechtswidrig benachteiligt worden. Es sei gut, dass das Bundesverwaltungsgericht deutlich klarstelle, dass auch diese wertvolle Beratung, die darauf ausgerichtet sei, fuer das Leben zu beraten und Perspektiven fuer ein Leben mit dem Kind aufzuzeigen, endlich als Teil unseres Beratungssystems anerkannt werden muesse.

"Es ist skandaloes, dass der Staat die ganze Zeit ueber die katholischen Beratungsstellen, die fuer das Leben beraten, von der finanziellen Foerderung ausgeschossen hat. Damit hat der Staat seine Schutzpflicht verletzt", so Mannes. Angesicht der fatalen demographischen Entwicklung und der Tatsache, dass es sich bei ungeborenem Leben von seiner Entstehung an um Lebewesen handele, die die volle Menschenwuerde besitzen, sei die bisherige Praxis nicht nachvollziehbar.

Mannes forderte die Bundeslaender auf, unverzueglich die Foerderpraxis im Sinne des Urteils zu aendern.

Nächste Meldung · Vorige Meldung · Zur Übersicht


Die Meldungen sind teilweise Pressemitteilungen und Newslettern von Partnerorganisationen entnommen. Das Meldungs-Datum bezeichnet den Tag der Aufnahme auf diese Webseite.