Symbolfoto, © Sebastian Ständecke, www.pixelquelle.de Treffen Christlicher Lebensrecht-Gruppen

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27.07.2004

Neue Studie belegt: PID laesst sich nicht begrenzen

Berlin (ALfA). Werden die rechtlichen Barrieren gelockert, breitet sich die Praeimplantationsdiagnostik (PID) nach einer Studie des "Bueros fuer Technikfolgenabschaetzung" (TAB) des Bundestages schnell aus und laesst sich nicht begrenzen. Das berichtet die katholische Tageszeitung "Die Tagespost" (Ausgabe vom 20. Juli) unter Berufung auf eine Unterrichtung, die der "Ausschuss fuer Bildung, Forschung und Technikfolgenabschaetzung" vorgelegt hat. Gegenstand der Unterrichtung sei die Frage, ob sich die PID, wenn sie in Deutschland eingefuehrt wuerde, auf einige wenige Faelle begrenzen liesse. Dazu habe das TAB die "rechtliche Regulierung und die praktische Anwendung" der PID in sechs Laendern untersucht, so "Die Tagespost". Es sei deutlich geworden, dass die praktische Anwendung der PID international weiter fortgeschritten sei, als weithin angenommen werde. Mindestens 1.600 Kinder seien bis Anfang 2003 nach einer PID zur Welt gekommen. Allerdings, so "Die Tagespost", schaetzten Experten die Zahl weitaus hoeher ein, da in den USA und in Italien eine erhebliche Zahl von PID-Zentren nicht erfasst werde.

In dem Bericht heisst es laut der "Tagespost", inzwischen gehe es bei der PID nicht mehr nur um die Aussonderung jener Embryonen, die genetische Anomalien aufweisen, sondern auch um "die Diagnose von genetischen Merkmalen, die Hinweise auf eine ueberdurchschnittliche Krankheitsanfaelligkeit geben (z.B. Brustkrebs), sowie die Anwendung der PID zur Geschlechtsauswahl (social sexing)." Es koenne generell "festgehalten werden, dass, unabhaengig von der bestehenden rechtlichen Regulierung mit jeder neuen (medizinischen) Option zum Einsatz der PID die Frage der Sinnhaftigkeit und Legitimitaet einer (rechtlich vorgeschriebenen oder nur de facto bestehenden) Einschraenkung der Nutzung der PID erneut in Frage gestellt werden kann und moeglicherweise auch neu entschieden werden muss", zitiert "Die Tagespost" aus dem Bericht. Die Studie betone, dass selbst "eine moeglichst genaue Festlegung des zulaessigen Indikationsspektrums" nur "eine gewisse Gewaehr" dafuer biete, "dass Ansprueche auf eine Erweiterung des Indikationsspektrums sich nicht stillschweigend durchsetzen", zitiert "Die Tagespost" weiter aus der Unterrichtung.

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