Nächste Meldung · Vorige Meldung · Zur Übersicht
16.07.2004
Wider den "Trend zur Toetung": Enquetekommission gegen Zypries-Vorschlag
Berlin (ALfA). Im Gegensatz zu Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) will die Enquetekommission des Bundestages "Ethik und Recht der modernen Medizin" die Bedeutung von Patientenverfuegungen begrenzen. Das melden "Der Tagesspiegel" (Ausgabe vom 29. Juni) sowie "Die Tagespost" (Ausgabe vom 1. Juli). Die Mehrheit der Mitglieder wuerde sich dafuer stark machen, die Reichweite von Patientenverfuegungen eher zu beschraenken als auszuweiten, gibt "Der Tagesspiegel" den Vorsitzenden der Enquetekommission, Rene Roespel (SPD), wieder. Am 28. Juni hatte die Enquetekommission die Verabschiedung ihres Berichts zu Patientenverfuegungen vertagt.
Wie die Zeitungen weiter berichten, will offenbar auch eine Reihe von Abgeordneten der Kommission die von der Zypries-Arbeitsgruppe angeregte Aenderung des Paragraphen 216 StGB, der die Toetung auf Verlangen unter Strafe stellt, zurueckweisen. Von der Arbeitsgruppe war angeregt worden, dass passive und indirekte Sterbehilfe ausdruecklich straffrei gestellt werden muessten. Diese Erweiterung sei gefaehrlich, so Kommissionsmitglied und Gruenen-Abgeordnete Christa Nickels. Wenn man indirekte Sterbehilfe etwa ueber moeglicherweise todbringende Schmerzlinderung ermoegliche, koenne dies einen Trend zur Toetung von dementen Menschen und Wachkoma-Patienten beguenstigen, die gar nicht im Sterben laegen, gibt "Der Tagesspiegel" Nickels wieder.
Unterdessen hat Michael Kauch, FDP-Parlamentarier in der Enquete-Kommission, die Linie Roespels kritisiert. Die Mehrheit der Kommissionsmitglieder wolle "Patienten moeglichen Zwangsbehandlungen ausliefern", zitiert "Die Tagespost" den Politiker. Es haetten sich "wieder einmal fundamentalistische und paternalistische Kraefte" in der Kommission durchgesetzt, so Kauch.
Auch Kommissionsmitglied Marlies Volkmer (SPD) sieht die Bemuehungen der Mehrheit ihrer Kollegen kritisch. In einem Interview mit der "Tageszeitung" (Ausgabe vom 28. Juni) erklaerte sie: "Ich gehoere eher zu denen, die die Patientenverfuegung nicht so eng sehen wollen." Sie regte an, "die Unterstuetzung zur Selbsttoetung zuzulassen, wie es in der Schweiz moeglich ist." Der Schritt, das Leben zu beenden, sei so gravierend, dass man den Patienten davon nicht entbinden koenne. "Er muss diesen letzten Schritt bewusst tun", so Volkmer.
Nächste Meldung · Vorige Meldung · Zur Übersicht
Die Meldungen sind teilweise Pressemitteilungen und Newslettern von Partnerorganisationen entnommen. Das Meldungs-Datum bezeichnet den Tag der Aufnahme auf diese Webseite.