Symbolfoto, © Sebastian Ständecke, www.pixelquelle.de Treffen Christlicher Lebensrecht-Gruppen

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13.07.2004

Proteste gegen Abtreibungsurteil des Europäischen Gerichtshofes

Recht auf Schutz des Lebens gilt nicht für Ungeborene – Lebensrechtler: „Skandalurteil“

B e r l i n (idea) – Empörung bei Abtreibungsgegnern hat ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte hervorgerufen. Das Straßburger Gericht wies am 8. Juli die Klage einer Französin zurück, die wegen einer ärztlichen Verwechslung ihr ungeborenes Kind verloren hatte. Nach einer Verurteilung des Arztes in erster Instanz wegen fahrlässiger Tötung hob der französische Kassationsgerichtshof die Verurteilung wieder auf. Begründung: Der Fötus könne nicht als menschliche Person mit Anspruch auf rechtlichen Schutz erachtet werden. Die Straßburger Richter schlossen sich diesem Urteil an. Im vorliegenden Fall könne kein Verstoß gegen das Grundrecht auf Schutz des menschlichen Lebens geltend gemacht werden. Es sei „weder wünschenswert noch derzeit möglich“, auf die „abstrakte Frage“ zu antworten, ob das ungeborene Kind eine Person im Sinne der Europäischen Menschenrechtskonvention ist, heißt es in dem Urteil. Nur drei der vierzehn Richter, darunter der Deutsche Georg Ress, erklärten in einem Minderheitenvotum, daß das Recht auf Schutz des Lebens auch für ungeborene Kinder gelte. Die Vorsitzende der „Christdemokraten für das Leben“ (CDL), Mechthild Löhr (Königstein/Taunus), sprach von einem „Skandalurteil“, das der Rechtslage der meisten Mitgliedsstaaten nicht entspreche. „Wenn man bedenkt, daß heute Ärzte weltweit bemüht sind, Frühgeborenen ab der 21. Schwangerschaftswoche das Leben außerhalb des Mutterleibes zu ermöglichen, ist es unfaßbar, daß in diesem Rechtsstreit einem sechs Monate alten ungeborenen Kind das Menschsein da facto aberkannt wird“, so Frau Löhr .

Bundesverband Lebensrecht: Erschreckendes Urteil

Die Vorsitzende des Bundesverbandes Lebensrecht (BVL), die Ärztin Claudia Kaminski (Köln), bezeichnete das Urteil als „erschreckend“. Die Auffassung des Gerichts, es sei nicht möglich, festzustellen, ob der Embryo ein Mensch sei, und der Mensch eine Person, sei falsch. Führende Biologen hätten erklärt, daß menschliches Leben mit der Verschmelzung von Ei und Samenzelle beginne. Den Richtern warf Frau Kaminski vor, „eine Art juristischen Offenbarungseid“ geleistet zu haben, wenn sie behaupten, es sei „nicht wünschenswert“ zu urteilen, ob das ungeborene Kind eine Person sei. Damit stünden sie im Verdacht, eine Klärung abzulehnen, weil ihnen die damit verbundenen Folgen nicht behagten.

KALEB: Europa wird vor Gott und den Menschen keinen Bestand haben

Die Vorsitzende der Lebensrechtsorganisation KALEB, Dorothea Dehn (Lobetal bei Berlin), nannte das Urteil eine „elementare Menschenrechtsverletzung“. Es habe „mehr als Symbolwert“, daß das Informationsbüro des Europäischen Parlamentes in Brüssel „die Grundrechtecharta im Streichholzschachtel-Format herausgibt“, erklärte Frau Dehn. Ein Europa, das den Lebensschutz mit Füßen trete, werde vor Gott und den Menschen keinen Bestand haben.

Hüppe: Urteil zeigt europäische Unterschiede

Der CDU-Bundestagsabgeordnete und stellvertretende Vorsitzende der Enquete-Kommission „Recht und Ethik der modernen Medizin“, Hubert Hüppe, sagte, das bedauerliche Urteil habe gezeigt, daß in Europa Uneinigkeit über den rechtlichen Status des Ungeborenen herrsche. Daher müsse vor dem Versuch gewarnt werden, bioethische Streitfragen auf europäischer Ebene zu lösen. Dies könne nur in einem schwachen Kompromiß enden, bei dem auch die liberaleren Positionen anderer Mitgliedsländer berücksichtigt werden müßten. Der SPD-Abgeordnete Wolfgang Wodarg, ebenfalls Mitglied der Bioethik-Kommission, erklärte, er könne das Urteil aufgrund der unterschiedlichen Regelungen in den EU-Mitgliedsländern nachvollziehen. Dies bedeute jedoch nicht, daß auch die Rechtslage in Deutschland verändert werden müsse. Man führe ja auch nicht die Todesstrafe wieder ein, weil andere Länder dazu eine andere Rechtsauffassung hätten. Der Pressesprecher der EKD, Christoph Vetter (Hannover), äußerte gegenüber idea, die EKD habe erst am 12. Juli von dem Urteil erfahren. Der vollständige Text liege ihr bislang nicht vor. Die EKD werde eine Stellungnahme erst nach genauem Studium des Urteils abgeben.

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