Symbolfoto, © Sebastian Ständecke, www.pixelquelle.de Treffen Christlicher Lebensrecht-Gruppen

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13.07.2004

Christdemokraten für das Leben (CDL) sehen in Straßburger Urteil Verstoß gegen Menschenrechte

Meschede - 9. Juli 2004 - Mit Unverständnis reagiert die Bundesvorsitzende der Christdemokraten für das Leben, Mechthild Löhr, auf die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EuGH), einem ungeborenen Menschen keinen eigenen Rechtsstatus zuzubilligen. Dies sei ein weiteres Skandalurteil des EuGH, das weder der Rechtslage der Mehrheit der europäischen Staaten entspreche, noch mit dem deutschen Recht vereinbar sei. Man könne nur dankbar sein, daß bisher die Entscheidungshoheit für die
Frage, zu welchem Zeitpunkt an das menschliche Leben zu schützen sei, noch bei den einzelnen Mitgliedsstaaten liege.

Das Straßburger Gericht hatte die Klage einer Frau gegen Frankreich zurückgewiesen, die wegen einer ärztlichen Verwechselung ihr ungeborenes
Kind verloren hatte. Nach der erstinstanzlichen Verurteilung des Arztes wegen fahrlässiger Tötung hob der französische Kassationsgerichtshof die Verurteilung mit der Begründung wieder auf, daß der Fötus nicht als
menschliche Person mit Anspruch auf rechtlichen Schutz erachtet werden könne.

Es sei nicht nachvollziehbar, daß eine Frau keinen Schadenersatz einklagen könne gegen einen Arzt, der ihr ungeborenes Kind im sechsten
Schwangerschaftsmonat fahrlässig getötet habe. "Wenn man bedenkt, daß heute Ärzte weltweit bemüht sind, Frühgeborenen ab der 21. Schwangerschaftswoche das Leben außerhalb des Mutterleibes zu ermöglichen, ist es unfaßbar, daß in diesem Rechtsstreit einem sechs Monate alten ungeborenen Kind das Menschsein
da facto aberkannt wird," so Löhr. Dies sei ein solch schwerwiegender und unwiderruflicher Eingriff in das Leben des Kindes und dessen gesamter Familie, daß dieses Urteil nicht in Einklang zu bringen sei mit der übrigen
gängigen Rechtsprechung auf Schadensersatz bei ärztlichen Kunstfehlern.

Einen größeren Verlust und Schmerz, als ihr ungeborenes Kind zu töten, könne man einer Frau, die sich auf ihr Mutterglück freue, kaum zufügen, betonte Mechthild Löhr.

"Dies ist ein katastrophales Signal für das zusammenwachsende Europa. Es trägt nicht zu der ohne-hin schon niedrigen Akzeptanz der EU bei den
Menschen bei, wenn Europäische Gerichte solche Urteile sprechen, die das wichtigste Menschenrecht, nämlich das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit, völlig mißachten.

In 25 Ländern Europas gehören insgesamt 80% der Bevölkerung einer der christlichen Konfessionen an. Sich über dieses Wertefundament mit einer
Gerichtsentscheidung hinwegzusetzen, sei ein fatales Signal für die zukünftige Gestaltung Europas.

Die CDL-Bundesvorsitzende begrüßte ausdrücklich, daß der deutsche Richter am EuGH, Georg Ress, in einem Sondervotum deutlich gemacht habe, daß auch das ungeborene Leben durch die Menschen-rechtskonvention geschützt sei und
Frankreich deshalb hätte verurteilt werden müssen.

CDL ist eine Lebensrechtsinitiative innerhalb der CDU/CSU und Mitglied im
Bundesverband Lebensrecht (BVL).

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