Symbolfoto, © Sebastian Ständecke, www.pixelquelle.de Treffen Christlicher Lebensrecht-Gruppen

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30.06.2004

Beratungs- und Abtreibungsstellen unter einem Dach: Droht Pro Familia das Aus?

Wiesbaden (ALfA). Die Beratungsstellen von Pro Familia in Hessen verlieren moeglicherweise die staatliche Anerkennung. Das berichtet die "Frankfurter Allgemeine Zeitung" (Ausgabe vom 19. Juni). Der hessische Rechnungshof habe die Landesregierung aufgefordert, den Verein Pro Familia nicht mehr zu foerdern und den 26 Beratungsstellen der Organisation in Hessen die Anerkennung als Schwangerenkonfliktberatungsstellen zu entziehen. Ausloeser fuer diese Massnahmen ist laut der FAZ, dass in drei "Medizinischen Zentren" von Pro Familia auch vorgeburtliche Kindstoetungen vorgenommen werden. Nach Ansicht des Rechnungshofes seien diese Zentren wirtschaftlich wie organisatorisch nicht hinreichend von den Beratungsstellen getrennt. In seinem Urteil von 1993 hatte das Bundesverfassungsgericht eine klare Trennung von Abtreibungseinrichtungen und Beratungsstellen gefordert.

Wie die FAZ weiter berichtet, unterhaelt Pro Familia nicht nur Abtreibungszentren in Hessen, sondern auch in Rheinland-Pfalz, dem Saarland, Bremen und Hamburg. Sollte die hessische Regierung den Pro-Familia-Beratungsstellen den Status von Konfliktberatungsstellen im Sinne des Gesetzes entziehen, koenne dies also auch Konsequenzen fuer Pro Familia in den anderen Bundeslaendern haben.

Bei der Pruefung durch den Landesrechnungshofes seien auch Unregelmaessigkeiten in den Abrechnungen von Pro Familia aufgefallen, so die FAZ weiter. In den Jahren 2001 und 2002 habe die Organisation entgegen den Vorgaben des Sozialministeriums bei sexualpaedagogischen Gruppenveranstaltungen fast 2.000 Beratungen zuviel abgerechnet.

Unterdessen hat der Arbeitskreis Lebensrecht die Untersuchungen des Rechnungshofs begruesst. In einer Mitteilung an die Presse (24. Juni) heisst es: "Es ist erfreulich, dass endlich ein Organ des Landes Hessen die weitgehende Finanzierung der Abtreibungen aus Steuermitteln und den Zusammenhang zwischen Beratung und Abtreibung beleuchtet und hinterfragt." Seit vielen Jahren werde der Grossteil der Abtreibungen aufgrund der Beratungsscheinregelung durchgefuehrt, wobei die meisten Beratungen nach dem Schwangerschaftskonfliktgesetz (SchKG) bei Pro Familia stattfaenden - "bei der Organisation also, die durch die Errichtung von acht Abtreibungszentren Abtreibung in Deutschland massgeblich vorangetrieben hat." Die hohen Abtreibungszahlen zeigten, wie es um die Qualitaet und Effizienz der Pflichtberatung bestellt sei.

Auch die starke Zunahme der Entscheidungen fuer eine Abtreibung lasse erkennen, dass das Beratungskonzept eher wirkungslos ist, so der Arbeitskreis Lebensrecht weiter. Bundesweit und in Hessen steige die Quote von Abtreibungen zu Lebendgeburten seit Jahren an, in Hessen von 159 Abtreibungen (1997) auf 200 Abtreibungen (2003) pro 1000 Lebendgeborenen. "Das ist eine Zunahme von 26 Prozent in sechs Jahren." Hessenweit seien letztes Jahr rund 11.564 Abtreibungen statistisch gemeldet worden, "also aehnlich viele, wie Pro Familia Beratungen durchgefuehrt hat." Damit solle nicht unterstellt werden, dass fast jede Beratung bei Pro Familia zu einer Abtreibung gefuehrt hat, jedoch sei ein signifikanter Zusammenhang erkennbar.

Daher forderte der Arbeitskreis Lebensrecht unter anderem die Auswertung der Qualitaet und des Erfolgs der gesetzlichen Konfliktberatung, die Streichung der Uebernahme der Abtreibungskosten durch die oeffentliche Hand und die Streichung finanzieller Unterstuetzung fuer Organisationen, die Abtreibung durchfuehren. Ferner sollen Einrichtungen geschlossen werden, die im wesentlichen der Abtreibung dienen. Die dadurch frei werdenden Mittel sollen fuer Einrichtungen und Projekte verwendet werden, die sich fuer den Schutz von Schwangeren und Familien in Not einsetzen, Hilfe zur Annahme des ungeborenen Kindes geben und auf positive Weise die Verantwortung fuer Kinder und Familie foerdern.

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