Symbolfoto, © Sebastian Ständecke, www.pixelquelle.de Treffen Christlicher Lebensrecht-Gruppen

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14.06.2004

Wie es ist, ist es gut: Regierung antwortet Union auf Kleine Anfrage zur Abtreibung

Berlin (ALfA). Obwohl die Zahl der Abtreibungen in Deutschland seit der Einfuehrung der Fristenregelung mit Beratungspflicht vor elf Jahren nicht erkennbar zurueckgegangen ist, lehnt die rot-gruene Bundesregierung eine Nachbesserung des Paragraphen 218 StGB ab. Das berichtet die evangelische Nachrichtenagentur "idea" in ihrem Pressedienst (Ausgabe vom 07.06.). Die Regierung gehe davon aus, "dass die gesetzlichen Regelungen dem verfassungsrechtlich gebotenen Schutz des ungeborenen Lebens nachkommen", zitiert die Agentur aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage, die die Unions-Bundestagsabgeordneten Maria Eichhorn, Marie-Luise Doett und Hubert Hueppe zusammen mit weiteren Fraktionsmitgliedern gestellt haben.

Wie es in dem Bericht weiter heisst, wurden 1996 insgesamt 130.899 Schwangerschaftsabbrueche gemeldet, 2003 waren es noch 128.030. Gleichzeitig sei die Zahl der Frauen im gebaerfaehigen Alter zurueckgegangen, so dass nach Regierungsangaben 1996 auf 10.000 Frauen 76 Abtreibungen kamen, 2002 aber 78.

Laut "idea" erinnerten die Unionsabgeordneten in ihrer Anfrage daran, dass das Bundesverfassungsgericht 1993 den Gesetzgeber darauf verpflichtet habe, nachzubessern, falls das Beratungskonzept keinen ausreichenden Lebensschutz gewaehrleiste. Dass nur Beratungsstellen zugelassen wuerden, die sich in ihrer Beratung an die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts halten, werde von der Bundesregierung nicht kontrolliert. In der Antwort lehne die Bundesregierung eine Verantwortung dafuer. Anerkennung und Ueberpruefung dieser Stellen habe der Gesetzgeber in die Verantwortung der Laender gestellt, gibt die Agentur die Bundesregierung wieder.

Laut "idea" habe die Bundesregierung nach eigenen Angaben keine Erkenntnisse darueber, wie haeufig es nach der Diagnose einer Behinderung beim ungeborenen Kind zu einer Abtreibung kommt. Dass solche Abtreibungen eine Diskriminierung Behinderter darstellen, werde in der Antwort von der Regierung bestritten. Es gehe darum, eine Gefahr fuer das Leben oder die Gefahr einer schwerwiegenden Beeintraechtigung des koerperlichen oder seelischen Gesundheitszustandes der Schwangeren abzuwenden. "Die Vorschrift stellt nicht auf eine moegliche Behinderung des Embryos ab, sondern auf den Gesundheitszustand der Mutter, so dass schon deshalb keine Diskriminierung behinderter Menschen gegeben ist", zitiert die Agentur das Papier.

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