Symbolfoto, © Sebastian Ständecke, www.pixelquelle.de Treffen Christlicher Lebensrecht-Gruppen

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14.06.2004

"Regierung verhoehnt Frauen": Lebensrechtler kritisieren Antwort der Bundesregierung

Koeln (ALfA). Die deutsche Lebensrechtsbewegung reagierte mit Empoerung auf die Antwort der Bundesregierung. Als einen "einzigen Skandal" hat etwa die Vorsitzende des Bundesverbands Lebensrecht (BVL) und der Aktion Lebensrecht fuer Alle (ALfA), Claudia Kaminski, die Antwort der Regierung bezeichnet. Gegenueber der katholischen Zeitung "Die Tagespost" (Ausgabe vom 05.06.) erklaerte Kaminski: "Ueberall bessern der Kanzler und sein Kabinett nach. Nur bei den gesetzlichen Bestimmungen zum Schwangerschaftsabbruch sieht die Bundesregierung keinen Handlungsbedarf. Da zeigen sich die "ideologischen Scheuklappen" des Kanzlers." Jeder der sich in der Praxis mit Abtreibung beschaeftige, wisse, dass sich Gynaekologen und medizinisches Personal so gut wie ueberhaupt nicht gegen die Mitwirkungen an Abtreibungen wehren koennten, wenn sie weiter in ihrem Beruf arbeiten wollten. Dennoch sehe die Regierung keinen Handlungsbedarf, das nur auf dem Papier bestehende Weigerungsrecht entsprechend zu praezisieren.

Kaminski kritisierte auch: Inzwischen haetten zahlreiche Frauen das seelische Leid, das sie nach einer Abtreibung erlebten, oeffentlich gemacht. "Sie publizieren Buecher und halten Vortraege. Das Post-abortion-syndrom (PAS) ist keine Einbildung, sondern wissenschaftlich belegt. Die Bundesregierung verhoehnt Frauen mit PAS", wenn sie behaupte, es gebe "keine oder nur geringe Unterschiede im psychischen Befinden zwischen Frauen mit Schwangerschaftsabbruch und Frauen mit ausgestragenen Schwangerschaften." Hier koennen man der Regierung nur empfehlen auch einen Blick ueber den Tellerand zu wagen, denn die Rechtsprechung anderer Laender wie etwa Australien zeige, dass PAS durchaus anerkannt wird.

Absurd sei auch, dass die Bundesregierung so tut, als gebe es fuer die von der Deutschen Gesellschaft fuer Gynaekologie und Geburtshilfe geforderte Frist, bis zu der Spaetabtreibungen durchgefuehrt werden duerfen, ueberhaupt keinen Anlass. "Jedes Jahr werden rund 800 Kinder zu einem Zeitpunkt abgetrieben, zu dem sie bereits ausserhalb des Mutterleibes ueberleben koennten. Rund hundert von ihnen ueberleben Jahr fuer Jahr den Toetungsversuch, oft mit schwersten Schaedigungen. Wenn sich diese Bundesregierung hier nur halb so stark machen wuerde, wie fuer den Tier- und Umweltschutz, waere schon viel gewonnen."

Dabei stellte Kaminski klar: "Ich selbst lehne eine solche Frist zwar ab. Aber nicht weil Spaetabtreibungen, wie die Regierung offensichtlich meint, ein vernachlaessigbares Problem darstellten, sondern weil sich das Recht auf Leben nicht an Fristen binden laesst."

Bernward Buechner, Vorsitzender der Juristen-Vereinigung Lebensrecht (JVL) sagte der Zeitung: Die Antwort der Regierung zeuge von "Unlust, dem Gesetzgeber bei der Erfuellung seiner Beobachtungspflicht bezueglich der Auswirkungen der geltenden Abtreibungsgesetze behilflich zu sein". Die Antwort verschleiere, dass die Abtreibungen seit 1995 nicht nur insgesamt, sondern wegen der ruecklaeufigen Zahl der Frauen im gebaerfaehigen Alter sowie der Geburten auch in ihrer Haeufigkeit deutlich zugenommen haetten. Ohne Korrektur der Gesetze werde das einzelne ungeborene Kind weiter voellig schutzlos bleiben und der Verfall des Rechtsbewusstseins nicht aufzuhalten sein.

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