Symbolfoto, © Sebastian Ständecke, www.pixelquelle.de Treffen Christlicher Lebensrecht-Gruppen

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24.05.2004

Forum Deutscher Katholiken: Resolution zu "Donum Vitae" verabschiedet

Regensburg (ALfA). Das Forum Deutscher Katholiken hat auf dem Regensburger Kongress "Freude am Glauben" eine klare Abgrenzung der katholischen Kirchen von der Organisation "Donum Vitae" gefordert. Das berichten die "Frankfurter Allgemeine Zeitung" (Ausgabe vom 17. Mai), "Die Welt" (Ausgabe vom 18. Mai) sowie der katholische Nachrichtendienst "kath.net" (16. Mai). Die etwa 1000 Teilnehmer haben laut den Zeitungen fast einstimmig die im folgenden im Wortlaut dokumentierte Erklaerung verabschiedet: "Seit seiner Gruendung im September 1999 wird der Verein fuer Schwangerenberatung "Donum Vitae" immer noch in der Oeffentlichkeit mit der katholischen Kirche in Zusammenhang gebracht. Dieser Eindruck wird noch durch die Vorgehensweise von "Donum Vitae" unterstuetzt, indem der Verein konsequent bemueht ist, kirchliche Einrichtungen und Mitarbeiter der katholischen Kirche in seine Aktivitaeten einzubinden.

1.) Die Grundsaetze des Vereins "Donum Vitae" sind nicht mit der Lehre der katholischen Kirche vereinbar. Um einen gegenteiligen Anschein zu vermeiden, ist es unerlaesslich, dass Einrichtungen der katholischen Kirche (Pfarrheime, kirchliche Bildungshaeuser, etc.) nicht fuer die Vereinszwecke von "Donum Vitae" zur Verfuegung gestellt werden.

2.) Die Arbeit von "Donum Vitae" im Rahmen der sogenannten "Beratungsregelung" in Deutschland traegt dazu bei, dass ungeborene Kinder straffrei getoetet werden. Eine Unterstuetzung dieser Arbeit durch Pfarrgemeinden - sei es durch Kollekten, Pfarrsammlungen, Werbung, etc. - entspricht nicht der vom Hl. Vater geforderten "Kultur des Lebens" und steht nicht im Einklang mit den Grundlagen der katholischen Kirche.

3.) Personelle Ueberschneidungen sorgen in vielen Faellen fuer Unklarheit. Mitglieder der katholischen Kirche, die "Donum Vitae" foerdern, muessen darauf hingewiesen werden, dass diese Aktivitaeten im Widerspruch zur kirchlichen Lehre stehen. Insbesondere haupt- oder ehrenamtlichen Mitarbeitern der Kirche muss eine Mitarbeit oder Mitgliedschaft bei "Donum Vitae" untersagt werden.

4.) "Donum Vitae" traegt dazu bei, dass sich das Rechtsbewusstsein bezueglich der Abtreibung laufend verschlechtert. Dies kommt z.B. im "Heilbronner Urteil" vom 27. November 2001 zum Ausdruck: "Ein Schwangerschaftsabbruch hingegen, dessen Voraussetzungen detailliert geregelt sind und an dessen Durchfuehrung zudem staatliche und kirchliche Stellen im Rahmen des obligatorischen Beratungsgespraechs mittelbar mitwirken, ist nach dem Verstaendnis eines unvoreingenommenen und verstaendigen Publikums, wenn auch nicht erwuenscht, so doch rechtmaessig".

5.) Eine Abgrenzung der katholischen Kirche in Deutschland von dem Verein "Donum Vitae" muss auf allen Ebenen einsichtig gemacht und durchgefuehrt werden."

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