Symbolfoto, © Sebastian Ständecke, www.pixelquelle.de Treffen Christlicher Lebensrecht-Gruppen

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12.05.2004

Viel Kritik: Rheinland-pfaelzische Bioethik-Kommission fuer Ausnahmen bei Sterbehilfe

Mainz (ALfA). Aktive Sterbehilfe soll nach Ansicht der Bioethik-Kommission des Landes Rheinland-Pfalz in Ausnahmefaellen straffrei sein, grundsaetzlich aber verboten bleiben. Das berichten "Die Welt" (Ausgabe vom 5. Mai), der "Suedwestrundfunk", das "Wiesbadener Tagblatt" (Online-Ausgaben vom 3. Mai) sowie der Evangelische Pressedienst "epd" (30. April). Justizminister Herbert Mertin (FDP) habe bei der Vorstellung der Empfehlungen der Kommission erlaeutert, dass dann von einer Bestrafung der an sich "rechtswidrigen und schuldhaften Tat" abgesehen werden solle, wenn ein "entwuerdigender Todeskampf" verhindert werden koenne. Weiter empfehle die Kommission eine gesetzliche Regelung, dass eine vorab formulierte Patientenverfuegung bindende Kraft fuer Betreuer, Aerzte und Gerichte haben solle. Bei einem Patienten im Wachkoma solle die Behandlung abgebrochen werden duerfen, wenn der Patient dies zuvor ausdruecklich gewuenscht habe. Auch der Wille eines Sterbenskranken zur Selbsttoetung solle respektiert werden. In diesem Fall solle es keine strafbewehrte Pflicht zur Rettung geben.

Unterdessen hat der rheinland-pfaelzische Ministerpraesident Kurt Beck (SPD) laut "Suedwestrundfunk" die Plaene der Kommission abgelehnt. Diese Position mache sich die Regierung nicht zu eigen. Man habe Bedenken, dass die Tuer zur aktiven Sterbehilfe endgueltig geoeffnet werden koennte, so Beck. Der Ministerpraesident habe erklaert, er sei dicht an der Haltung der Kirchen, die sich deutlich gegen den Vorstoss der Bioethik-Kommission ausgesprochen hatten. Wie das "Wiesbadener Tagblatt" berichtet, hat der Trierer Bischof Reinhard Marx erklaert, die Plaene duerften aus Sicht der christlichen Ethik unter keinen Umstaenden toleriert werden. Auch die Evangelische Kirche im Rheinland hat laut "epd" den Vorstoss vehement zurueckgewiesen. Praeses Nikolaus Schneider habe betont, mit dieser Forderung oeffne die Kommission Tor und Tuer zur aktiven Sterbehilfe. Damit sei ein Dammbruch zu befuerchten. "Das koennen wir nicht akzeptieren", zitiert der "epd" Schneider. Ebenfalls eine klare Absage hat der Praesident der Bundesaerztekammer, Joerg-Dietrich Hoppe, der Empfehlung erteilt. "Auch in extremen Faellen koennen wir aktive Sterbehilfe nicht akzeptieren", zitiert "Die Welt" Hoppe. Eine wie von der Kommission empfohlene Aenderung des Strafgesetzbuches wuerde den "Durchbruch" bringen, habe Hoppe gewarnt.

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