Symbolfoto, © Sebastian Ständecke, www.pixelquelle.de Treffen Christlicher Lebensrecht-Gruppen

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21.04.2004

"Aufschrei der Gesellschaft"gefordert: Harsche Kritik an Sterbehilfe-Plaenen

Berlin (ALfA). Der parteiuebergreifende Vorstoß von Bundestagsabgeordneten zur Legalisierung der aktiven Sterbehilfe ist auf breite Kritik gestoßen. Das berichten unter anderem die "Rheinische Post", "Der Tagesspiegel", (Online-Ausgaben vom 7. April), die "Aerzte Zeitung", das "Hamburger Abendblatt" (Ausgaben vom 8. April) sowie "Die Tagespost" (Ausgaben vom 8. April und 10. April). Politiker von Union und SPD sowie Aerzte- und Kirchenvertreter forderten, dass stattdessen vielmehr die Versorgung von Sterbenden mit schmerzlindernden Mitteln verbessert werden muesse. Laut den Zeitungen sagte eine Sprecherin des Bundesjustizministeriums, im Moment sei aktive Sterbehilfe verboten und so solle es auch bleiben.

Der Sprecher der Enquete-Kommission "Ethik und Recht der modernen Medizin", Thomas Rachel (CDU), erklaerte in einer Mitteilung an die Presse (7. April): "Noetig ist ein Aufschrei der Gesellschaft gegen diese Initiative zur Legalisierung aktiver Sterbehilfe, damit das unsere Gesellschaft praegende Wertegeruest nicht ins Wanken geraet." Eine Zulassung wuerde den Lebensschutz in Frage stellen und gegen die Menschenwuerde verstoßen. Stattdessen verlangte Rachel eine Intensivierung und Verbesserung der palliativmedizinischen Versorgung, der Betreuung Sterbender und der Arbeit der Hospize. Gleiches forderte auch der Parlamentarische Geschaeftsfuehrer der CSU-Landesgruppe, Peter Ramsauer, der in einer Pressemitteilung (7. April) eine Zulassung aktiver Sterbehilfe als einen "Angriff gegen die Menschenwuerde und eine Bankrotterklaerung der Menschlichkeit" bezeichnete. Die seniorenpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Maria Eichhorn, sagte gegenueber der Presse (7. April): "Wie am Lebensbeginn, so stellt sich auch am Lebensende die Frage der Menschenwuerde und des Lebensschutzes in besonderer Weise." Man brauche keine Sterbehilfe, sondern intensiven mitfuehlenden und helfenden Beistand.

Auch aus Reihen der SPD und der Gruenen wurde Kritik laut. Die fruehere Bundesjustizministerin Herta Daeubler-Gmelin (SPD) sagte gegenueber der "Tagespost", sie finde es merkwuerdig, bei der Beihilfe zur Toetung nach dem Staat zu rufen, obwohl es seine Aufgabe sei, die Gesellschaft so zu organisieren, dass der Todeswunsch nicht noetig sei. "Die Gesellschaft sollte hier keine Ex-und-Hopp-Mentalitaet foerdern, sondern Hilfe fuer Menschen in der letzten Lebensphase, also Sterbebegleitung, Schmerztherapie und Palliativmedizin", zitiert das Blatt die Politikerin. Die Gruenen-Politikerin Christa Nickels kritisierte laut dem "Tagesspiegel", dass sich Stoeckel vor seinem Vorstoß offenbar mit keinem seiner Fachkollegen im Gesundheitsausschuss und der Enquete-Kommission auseinandergesetzt habe. Dies sei eine "nicht hinnehmbare Missachtung des Parlaments". Zudem offenbare der Stil des Vorstoßes "eine Leichtfertigkeit, dass einem die Haare zu Berge stehen", zitiert das Blatt Nickels. Sie verwies darauf, dass die Enquete-Kommission noch in diesem Jahr ihre Empfehlungen zur Schmerzmedizin und Patientenverfuegung vorlegen wolle. "Die gehen dann aber eindeutig in eine andere Richtung", so Nickels.

Der SPD-Abgeordnete und Initiator des Antrags, Rolf Stoeckel, hatte der "Berliner Zeitung" (Ausgabe vom 7. April) gesagt, er plane gemeinsam mit Abgeordneten der SPD, der Gruenen und der FDP einen Gesetzesantrag zur "Autonomie am Lebensende". Darin heiße es: "Dem Wunsch des Menschen, in Wuerde zu sterben, muß alle staatliche Gewalt entsprechen." Nach Stoeckels Vorstellungen solle das Strafgesetzbuch so geaendert werden, dass Toetung auf Verlangen nicht mehr unter allen Umstaenden rechtswidrig und strafbar sei. Wichtigstes Instrument des geplanten Gesetzes ist laut der Zeitung die Patientenverfuegung. Mit ihr koennten Menschen verbindliche Vorkehrungen fuer ihr Lebensende treffen, so Stoeckel. Den Antrag muessten mindestens 31 Abgeordnete unterschreiben, damit er ins Parlament eingebracht werden koenne, so die Zeitungen. Bisher werde die Initiative von 15 bis 20 SPD-Abgeordneten, fuenf bis zehn FDP- sowie fuenf Gruenen-Parlamentarier unterstuetzt.

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