Symbolfoto, © Sebastian Ständecke, www.pixelquelle.de Treffen Christlicher Lebensrecht-Gruppen

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17.03.2004

Die Abtreibungszahlen des Statistischen Bundesamtes lügen zwar nicht, sagen aber nicht die ganze Wahrheit

Zu der Berichterstattung über die vom Statistischen Bundesamt vorgestellten Abtreibungszahlen für das Jahr 2003 erklärt die Vorsitzende des Bundesverband Lebensrecht (BVL), Dr. med. Claudia Kaminski:
„Vergangene Woche hat das Statistische Bundesamt in Wiesbaden einen Rückgang der ihm gemeldeten Abtreibungen bekannt gegeben. In der Pressemitteilung des Amtes vom 09. März heißt es wörtlich: ‚Im Jahr 2003 wurden dem Statistischen Bundesamt rund 128 000 Schwangerschaftsabbrüche in Deutschland gemeldet und damit 1,8 % (- 2 400) weniger als 2002 (130 400).’ Verschiedene Medien haben daraus jedoch erneut falsche Schlüsse gezogen. So berichtete etwa die Nachrichtenagentur AP ‚Der Trend zu weniger Abtreibungen hat sich in Deutschland auch 2003 fortgesetzt. (...) 2002 hatte der Rückgang zum Vorjahr 3,4 Prozent betragen.’

Der Bundesverband Lebensrecht (BVL) nimmt dies zum Anlass, darauf hinzuweisen, dass bei einer genauen Betrachtung des statistischen Datenmaterials von einem ‚Trend zu weniger Abtreibungen’ keine Rede sein kann. Richtig ist: Frauen treiben heute häufiger ab als 1996; aufgrund des demografischen Wandels gibt es nur weniger Frauen im gebärfähigen Alter (15 bis 45 Jahre). Der Rückgang der absoluten Abtreibungszahlen – soweit sie dem Statistischen Bundesamt gemeldet werden – beruht also leider nicht auf einer vermehrten Akzeptanz des Lebensrechts ungeborener Kinder, sondern allein auf der Tatsache, dass die Zahl der Frauen im gebärfähigen Alter zurückgegangen ist.
Die Zahlen, aus denen das hervorgeht, werden ebenfalls vom Statistischen Bundesamt ermittelt. Berechnet werden zwei Quoten: Die sogenannte ‚abortion rate’, welche die Zahl der dem Amt gemeldeten Abtreibungen in Relation zu den Frauen im gebärfähigen Alter setzt, und die sogenannte ‚abortion ratio’, welche die Zahl der dem Amt gemeldeten Abtreibungen in Relation zu den Geborenen (Lebend- und Totgeborenen) setzt.

So ist etwa die Zahl der Frauen im gebärfähigen Alter zwischen 1996 und 2001 von 17,10 Millionen auf 16,78 Millionen und die Zahl der lebendgeborenen Kinder von 796 013 auf 719 250 zurückgegangen. Zugleich stieg die ‚abortion rate’ (Häufigkeit der Abtreibungen je 1 000 Frauen im gebärfähigen Alter) von 7,65 auf 8,04. Auch die ‚abortion ratio’ stieg im genannten Zeitraum. Kamen 1996 auf 1 000 Geburten 163 gemeldete Abtreibungen, so waren es 2001 bereits 182,4.

Anzumerken ist weiter, dass der Bundesverband Lebensrecht vermutet, dass die Dunkelziffer der Jahr für Jahr abgetriebenen Kinder noch einmal so hoch ist wie die Zahl der dem Statistischen Bundesamt gemeldeten Abtreibungen. So werden z.B. sogenannte Mehrlingsreduktionen nach künstlicher Befruchtung von der Statistik ebenso wenig erfasst, wie heimliche Abtreibungen oder solche, die nach falschen Ziffern abgerechnet werden. Darüber hinaus hat das Statistische Bundesamt keine Möglichkeit, die Richtigkeit der ihm gemeldeten Abtreibungszahlen zu überprüfen. Stichproben haben zudem starke Differenzen zwischen den gemeldeten und den abgerechneten Abtreibungen ergeben. Nach unseren Schätzungen werden daher seit der Reform des § 218 im Jahr 1995 statt der seit 1996 rund 130 000 gemeldeten vorgeburtlichen Kindstötungen (Hellziffer) jedes Jahr rund 260 000 Kinder (Hell- und Dunkelziffer) abgetrieben.

Aber auch bei einer Nicht-Berücksichtigung der Dunkelziffer bleibt Tatsache: Das vom Gesetzgeber mit der Reform des § 218 verfolgte Ziel – weniger, statt mehr Abtreibungen – wurde bis heute nicht erreicht. Für diesen Fall hat das Bundesverfassungsgericht dem Gesetzgeber 1993 die Pflicht zur Nachbesserung auferlegt (Vgl. BVerfG, 88, 309 f.). Der BVL fordert die Parlamentarier daher auf, sich der vom Bundesverfassungsgericht auferlegten Pflicht zur Änderung oder Ergänzung der bestehenden Vorschriften endlich zu stellen.“

Für Nachfragen und Interviews steht die Bundesvorsitzende des BVL, Dr. med. Claudia Kaminski, telefonisch unter 0172/235 35 50 zur Verfügung.

Bundesverband Lebensrecht (BVL), Fehrbelliner Straße 99, 10119 Berlin, Tel.: 030/44 05 88 66, Fax: 030/44 05 88 67, Internet: www.bv-lebensrecht.de, E-Mail: info@bv-lebensrecht.de

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