Symbolfoto, © Sebastian Ständecke, www.pixelquelle.de Treffen Christlicher Lebensrecht-Gruppen

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26.01.2004

Vor EU-Debatte ueber Euthanasie: Bischoefe warnen eindringlich vor Legalisierung

Paris (ALfA). Der Sozialausschuss des Europarates hat erneut die Beratungen ueber eine Empfehlung der aktiven Sterbehilfe verschoben. Das meldet die katholische Tageszeitung "Die Tagespot" (Ausgabe vom 22. Januar). Grund fuer die Vertagung sei gewesen, dass am 16. Januar, wie auch zuvor schon Ende November 2003, der Schweizer Liberale Dick Marty den Beratungen ferngeblieben sei (vgl. ALfA-Newsletter vom 28. November 2003). Marty hatte die Zulassung aktiver Sterbehilfe beantragt (vgl. ALfA-Newletter vom 17. Januar). "Wenn todkranke Patienten staendige unertraegliche Schmerzen haben und ohne Hoffnung auf Besserung ihrer Lage leiden, sind manche Aerzte bereit, dem Leben des Patienten auf seinen freiwilligen und wohlueberlegten Wunsch hin ein Ende zu setzen, oder einzuwilligen, dem Patienten zu helfen, aus seinem Leben zu scheiden", zitiert "Die Tagespost" aus Martys Bericht. Ziel seines Antrags sei es, den Patienten einen gesicherten Zugang zur Sterbehilfe zu oeffnen.

Nun wird am 29. Januar wahrscheinlich die Parlamentarische Versammlung insgesamt eine Empfehlung bezueglich der Euthanasie aussprechen, auch wenn keine Voten der Fachausschuesse vorliegen, so das Blatt weiter.

Unterdessen hat die Deutsche Bischofskonferenz eindringlich vor einer Legalisierung aktiver Sterbehilfe gewarnt. Das melden "Die Tageszeitung" (Ausgabe vom 21. Januar) unter Berufung auf eine Pressmitteilung der katholischen Bischoefe (19. Januar). Angesichts der bevorstehenden Beratung ueber eine Empfehlung der Euthanasie appellieren die Bischoefe an die Mitglieder der Parlamentarischen Versammlung, jede Form der aktiven Sterbehilfe abzulehnen und damit die Wuerde eines jedes Menschen und sein unbedingtes Lebensrecht zu schuetzen. "Wir erinnern eindringlich daran, dass jeder Mensch in jeder Phase seines Lebens eine unveraeusserliche Wuerde und ein unbedingtes Lebensrecht besitzt", heisst es in der Presseerklaerung.

Die Forderungen des Berichts Martys wuerden der Empfehlung 1418 der Parlamentarischen Versammlung des Europarates vom 25. Juni 1999 widersprechen, in der empfohlen wurde, "die Mitgliedstaaten des Europarates dazu anzuhalten, die Wuerde von Todkranken oder Sterbenden in jeder Hinsicht zu achten und zu schuetzen", so die Bischoefe weiter. Die nun geforderte Straffreiheit sei ein Rueckschritt hinter das damals ausgesprochene Bekenntnis zur unverletzlichen Wuerde eines jeden Menschen.

Aus den Niederlanden und Belgien, in denen die aktive Sterbehilfe legalisiert wurde, laegen zahlreiche alarmierende Erfahrungsberichte vor. Gerade auch hilflose Menschen wuerden hier Opfer einer vom Gesetz ermoeglichten Toetung. Wer von "freiwilliger Euthanasie" spreche, verkenne die Situation eines todkranken oder sterbenden Menschen, der sich in dieser Ausnahmesituation wohl kaum wirklich frei fuer eine Toetung entscheiden koenne. "Die Einfuehrung einer gesetzlichen Regelung schafft einen Druck auf jeden einzelnen Sterbenden, da so die Euthanasie zu einer Option wird, die auch von aussen an ihn herangetragen werden kann", so die Deutsche Bischofskonferenz. Der Wunsch zu sterben werde oft erst aus der Verzweiflung geboren. In vielen Faellen sei er nicht von Dauer, wenn dem Kranken liebevolle Begleitung sowie optimale medizinische und psychosoziale Betreuung zuteil werde. "Deshalb haben die Kirchen immer wieder eine Verbesserung der palliativmedizinischen Versorgung schwerkranker und sterbender Menschen eingefordert", erklaeren die Bischoefe.

"Wir richten an die Mitglieder der Parlamentarischen Versammlung des Europarates die dringliche Bitte, der Forderung des Berichtes fuer eine Legalisierung der aktiven Sterbehilfe nicht nachzukommen, sondern sich zur unverlierbaren Wuerde und zum Lebensrecht des Menschen auch in den schwaechsten Phasen des Lebens zu bekennen", heisst es in der Presseerklaerung.

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