Symbolfoto, © Sebastian Ständecke, www.pixelquelle.de Treffen Christlicher Lebensrecht-Gruppen

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12.01.2004

41 Millionen Euro fuer Abtreibungen in 2003: FAZ beruft sich aufs "LebensForum"

Berlin (ALfA). Die deutschen Steuerzahler mussten im Jahr 2003 rund 41 Millionen Euro fuer rechtswidrige, aber straffreie Abtreibungen bezahlen, die nach dem "Gesetz zur Hilfe fuer Frauen bei Schwangerschaftsabbruechen in besonderen Faellen" finanziert worden sind. Das berichtet die "Frankfurter Allgemeine Zeitung" (Ausgabe vom 5. Januar) unter Berufung auf eine in der aktuellen Ausgabe der Zeitschrift "LebensForum" der "Aktion Lebensrecht fuer Alle" veroeffentlichten Statistik. Danach werden in Deutschland die Kosten fuer im Schnitt etwa 90 Prozent aller nach der Beratungsregelung vorgenommenen Abtreibungen vom Staat uebernommen (vgl. ALfA-Newsletter vom 19. Dezember, 21. November und 14. November).

Die bereits vollstaendigen Erhebungen fuer das Jahr 2002 werfen viele Fragen auf, die aber keine Partei aufgreifen will, so die FAZ. Die Zahlen zeigten, dass allein im Jahr 2002 5058 Abtreibungen mehr abgerechnet als dem Statistischen Bundesamt gemeldet wurden. Laut der FAZ rechnen Aerzte offensichtlich mehr Abtreibungen ab, als sie nach Wiesbaden meldeten. Dies sei ein Verstoss gegen die Meldevorschriften, der das Bundesgesundheitsministerium auf den Plan rufen muesste.

Fragwuerdig sei auch die Auslegung des 1995 beschlossenen Gesetzes zur Hilfe fuer Frauen bei Schwangerschaftsabbruechen in besonderen Faellen. Der Steuerzahler wuerde verpflichtet, fuer die Toetung eines ungeborenen Kindes zu zahlen, wenn die verfuegbaren persoenlichen Einkuenfte der Mutter 912 Euro nicht uebersteigen. Das bedeutet, dass etwa eine nicht berufstaetige Ehefrau eines wohlhabenden Mannes, die keinen ehevertraglich festgelegten Anspruch auf ein monatliches "Taschengeld" von ueber 900 Euro hat, sich vom Steuerzahler eine Abtreibung finanzieren lassen kann, so die FAZ.

Die Uebernahme der Kosten muss von der abtreibungswilligen Schwangeren bei der Krankenkasse beantragt werden, die wiederum mit der Behoerde abrechnet. Laut FAZ scheint bei der Antragstellung die Unterschrift unter der Antrag auszureichen. In einem "Gemeinsamen Rundschreiben der Spitzenverbaende der Krankenkassen" vom 1. Juli 2003 wuerden die Mitarbeiter indirekt darauf hingewiesen, dass nach der Unterschrift der Frau Nachfragen zu unterlassen seien, damit im gesamten Verfahren die vom Gesetz eingeforderte Achtung des "Persoenlichkeitsrecht der Frau unter besonderer Beruecksichtigung ihrer Schwangerschaft" gewaehrleistet sei.

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