Symbolfoto, © Sebastian Ständecke, www.pixelquelle.de Treffen Christlicher Lebensrecht-Gruppen

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15.12.2003

Roemischer Senat billigt Gesetz: Kuenstliche Befruchtung unter strengen Auflagen

Rom (ALfA). Der Senat in Rom hat ein Gesetz verabschiedet, das der kuenstlichen Befruchtung und der Forschung mit Embryonen enge Grenzen setzt. Das meldet die "Frankfurter Allgemeine Zeitung", die oesterreichische Tageszeitung "Der Standard" (Ausgaben vom 12. Dezember) sowie die schweizerische Internet-Zeitung "Nachrichten.ch" (Ausgabe vom 11. Dezember). Nach den neuen Bestimmungen sei eine kuenstliche Befruchtung nur in den Faellen erlaubt, in denen andere Methoden der Sterilitaetsbekaempfung nicht angewendet werden koennten, und duerfe nur von verheirateten oder heterosexuellen, zusammenlebenden Paaren in Anspruch genommen werden. Darueber hinaus verbietet die Neuregelung die kuenstliche Befruchtung mit Eizellen oder Samen eines Spenders, so die Zeitungen weiter. Nach dem Gesetz duerften maximal drei Embryonen der Frau eingepflanzt werden. Zudem sei es nicht gestattet, Embryonen einzufrieren, zu vernichten oder fuer wissenschaftliche Zwecke zu verwenden.

Laut der Zeitungen muss dem Gesetz noch die Abgeordnetenkammer zustimmen.

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