Symbolfoto, © Sebastian Ständecke, www.pixelquelle.de Treffen Christlicher Lebensrecht-Gruppen

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15.12.2003

Rechte Ungeborener vor Gericht: Abtreibung als internationales Grundrecht?

Strassburg (ALfA). Der Europaeische Gerichtshof prueft seit dem 10. Dezember in einem Grundsatzfall die Rechte ungeborener Kinder. Das melden die "Freie Presse" sowie das "Deutsche Aerzteblatt" (Online-Ausgaben vom 10. Dezember). Danach haben die Strassburger Europarichter den Fall einer Frau zu beurteilen, die 1991 in einem Krankenhaus in Lyon nach einer Verwechslung falsch behandelt wurde und dadurch ihr sechs Monate altes ungeborenes Kind verlor. Als Frankreichs hoechstes Strafgericht haette der Pariser Kassationshof entschieden, nach franzoesischem Recht stehe dem Ungeborenen kein strafrechtlicher Schutz zu. Damit gebe es auch keine strafrechtliche Verantwortung fuer seinen Tod im Mutterleib. Wie die Zeitungen berichten, fuehrt die heute 36jaehrige Klaegerin dagegen an, dass auch fuer Ungeborene das in Artikel 2 der Europaeischen Menschenrechtskonvention verankerte Recht auf Leben gelte. Der Tod ihres ungeborenen Kindes nach einem irrtuemlichen Eingriff der Krankenhaus-Aerzte muesse deshalb als fahrlaessige Toetung bewertet werden.

Laut der "Freien Presse" sagte der Anwalt der Klaegerin, Bruno Le Griel, zum Auftakt der muendlichen Verhandlung, das menschliche Leben beginne mit der Befruchtung. Von da an muesse das ungeborene Kind auch als "Person" im Sinne der Menschenrechtskonvention gelten. Dagegen habe der Prozessvertreter der franzoesischen Regierung, Francois Alabrune, angefuehrt, in Frankreich geniesse ein Foetus durch seine Mutter rechtlichen Schutz. Die Schutzrechte der Konvention seien dagegen "nicht fuer den Fall des Foetus angemessen", zitiert das Blatt den Anwalt. Als "Person" koenne ein Ungeborenes nicht verstanden werden. In dem konkreten Fall haette die Frau fahrlaessige Koerperverletzung geltend machen und dafuer Schadenersatz verlangen koennen. Sollten die Richter der Klage stattgeben, koennten europaeische Staaten zudem grundsaetzlich fuer Abtreibungen haftbar gemacht werden, waehrend in ihnen bislang voellig verschiedene Fristenregelungen gelten wuerden, so Alabrune.

Unterdessen arbeiten Pro-Abtreibungs-Organisationen daran, Abtreibung zu einem internationalen Grundrecht zu machen. Das meldet der katholische Nachrichtendienst "kath.net" (8. Dezember) unter Berufung auf einen Bericht des "Catholic Familiy and Human Rights Institute" (C-FAM). Beschlossen wurde dieses Vorhaben in einer Oktobersitzung des "Center for Reproductive Rights" (CRR), einer Non-Profit-Organisation, die eine der groessten Abtreibungslobbies weltweit ist und NGO-Status bei der UNO hat, so "kath.net". C-FAM berichte von einem 60 Seiten umfassenden geheimen Dokument, das die von CRR ausgearbeiteten Plaene vorstelle. Demnach stellt das CRR in dem Bericht fest, dass "das oberste Ziel eine Garantie der Regierungen ist, welche die Reproduktionsrechte sichert", was auch die "Abtreibung auf Verlangen" einbeziehe, zitiert "kath.net" C-FAM-Vizepraesident Douglas Sylva. Diese Form der Abtreibung solle zu einem international anerkannten Grundrecht werden, ebenso wie das Recht auf Gesundheit, Freiheit und Gleichstellung der Frau. Durch internationale Vertraege und Gerichtsbeschluesse koennten diese "Grundrechte" Regierungen aufgezwungen werden, so Sylva.

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