Symbolfoto, © Sebastian Ständecke, www.pixelquelle.de Treffen Christlicher Lebensrecht-Gruppen

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09.12.2003

§ 218 gescheitert – Gesetzgeber muss nachbessern

Zu den vom Statistischen Bundesamt vorgestellten Abtreibungszahlen für das dritte Quartal 2003 verklärt die Vorsitzende des Bundesverband Lebensrecht (BVL), Dr. med Claudia Kaminski:

Der vom Statistischen Bundesamt bekannt gegebene leichte Anstieg der gemeldeten Abtreibungen für das dritte Quartal 2003 um 0,5 Prozent (200) auf 31.400 gegenüber dem Vergleichszeitraum in 2002 kann nicht darüber hinwegtäuschen, dass das Abtreibungsgeschehen in Deutschland längst ein unerträgliches Ausmaß erreicht hat.

Jährlich werden in Deutschland rund 135.000 gemeldete vorgeburtliche Kindstötungen vorgenommen. Die Lebensrechtsbewegung geht von einer Dunkelziffer aus, die noch einmal so hoch ist. Davon unabhängig ist der tatsächliche Anstieg der gemeldeten Abtreibungen viel höher, als die vom Statistischen Bundesamt vorgelegten Zahlen suggerieren. Setzt man die absoluten Zahlen der gemeldeten Abtreibungen in Relation zu den Frauen im gebärfähigen Alter, deren Anzahl stetig zurückgeht, so zeigt sich, dass tendenziell mehr abgetrieben wird. Hierzu wird der BVL in Kürze Zahlen vorlegen.

Erschwerend kommt, hinzu dass der Staat die „straffreien“, aber nichtsdestoweniger „rechtswidrigen“ Abtreibungen über die Länderhaushalte mit Steuermitteln subventioniert; allein im vergangenen Jahr mit rund 40 Millionen Euro.

Das vom Gesetzgeber mit der Reform des § 218 verfolgte Ziel – weniger statt mehr Abtreibungen – wurde nie erreicht. Für diesen Fall hat das Bundesverfassungsgericht dem Gesetzgeber 1993 die Pflicht zur Nachbesserung auferlegt. Der BVL fordert die Parlamentarier auf, sich dieser Pflicht nicht länger zu entziehen.

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