Symbolfoto, © Sebastian Ständecke, www.pixelquelle.de Treffen Christlicher Lebensrecht-Gruppen

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19.11.2003

BVL: EU-Parlament hat große Chance leichtfertig vertan

Beschluss ohne Konsequenzen für die deutsche Gesetzgebung

Zur heutigen Abstimmung im Europäischen Parlament über die Förderung der Tötung von Embryonen zur Gewinnung embryonaler Stammzellen aus Mitteln des 6. EU-Forschungsrahmenprogramms erklärt die Vorsitzende des Bundesverband Lebensrecht (BVL), Dr. med. Claudia Kaminski:

Das Europäische Parlament hat heute eine große Chance leichtfertig vertan. Statt der Förderung der Tötung von Embryonen zur Gewinnung embryonaler Stammzellen aus Mitteln des Sechsten EU-Forschungsrahmenprogramms eine klare Absage zu erteilen, hat das Parlament mehrheitlich, wenn auch nur knapp, ein ethisch inakzeptables, gesundheitspolitisch gefährliches und forschungspolitisch unsinniges Votum gefällt.

Menschliches Leben zu töten, um andere Menschen zu heilen, bleibt moralisch verwerflich. Leben lässt sich nicht gegen Leben aufrechnen. Insofern hat das Parlament, das mehrheitlich dem Votum des Industrieausschusses statt dem des Rechtsausschusses gefolgt ist, der bisweilen geäußerten Kritik, die Europäische Union sei vor allem eine Wirtschafts- und weniger eine Wertegemeinschaft neue Nahrung gegeben.

Immerhin hat das Parlament bekräftigt, dass die Förderung der ethisch unbedenklichen adulten Stammzellforschung gegenüber der embryonalen Stammzellforschung Priorität haben müsse. Da Wissenschaftler inzwischen nachgewiesen haben, dass embryonale Stammzellen ein hundertprozentiges Tumorrisiko bergen, wäre es auch aus gesundheitspolitischen Gründen konsequenter gewesen, auf die Förderung embryonaler Stammzellforschung zu verzichten und stattdessen ganz auf die Forschung mit adulten Stammzellen, mit denen es zahlreiche Heilungserfolge gibt, zu setzen.

Die Bundesregierung ist nun gefordert, dafür zur sorgen, dass der letztlich entscheidende EU-Ministerrat keine Entscheidung fällt, die gegen die Bestimmungen des deutschen Embryonenschutzgesetzes (ESchG) verstoßen.

Für Nachfragen und Interviews erreichen Sie Frau Dr. Kaminski unter 0172/235 35 50

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