Symbolfoto, © Sebastian Ständecke, www.pixelquelle.de Treffen Christlicher Lebensrecht-Gruppen

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17.11.2003

Land Nordrhein-Westfalen finanziert 94 Prozent der Abtreibungen im Land

Duesseldorf (ALfA). Das Land Nordrhein-Westfalen wendet in diesem Jahr 9,5 Millionen Euro auf, um die Kosten von Abtreibungen zu erstatten, die das Bundesverfassungsgericht als "rechtswidrig, aber straffrei" qualifiziert hat. Das meldet die "Frankfurter Allgemeine Zeitung" (Ausgabe vom 13. November) auf der Titelseite. Im Landeshaushalt 2003 seien 9.497.300 Euro fuer diesen Zweck eingestellt.

Rechtsgrundlage fuer die Erstattung der Kosten fuer eine vorgeburtliche Kindstoetung sei die Beduerftigkeit der abtreibungswilligen Frau, wie sie im "Gesetz zur Hilfe fuer Frauen bei Schwangerschaftsabbruechen in besonderen Faellen" geregelt sei. Demnach habe die Frau Anspruch auf Erstattung der Kosten, "wenn ihr die Aufbringung der Mittel nicht zuzumuten ist und sie ihren Wohnsitz oder gewoehnlichen Aufenthaltsort im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat", zitiert die FAZ den Gesetzestext. Als unzumutbar gelte die private Aufbringung der Kosten, wenn die "verfuegbaren persoenlichen Einkuenfte" 912 Euro nicht uebersteigen. Fuer jedes unterhaltspflichtige Kind erhoehe sich diese Einkommensgrenze um jeweils 225 Euro; daneben wuerden auch die Unterkunftskosten beruecksichtigt. Bei Sozialhilfe, Arbeitslosenhilfe, bestimmten Arten der Ausbildungsfoerderung und bei Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz wuerden die Abtreibungskosten automatisch erstattet.

Im Jahr 2002 seien von den 25.926 rechtswidrigen, aber straffreien Abtreibungen die Kosten von 24.394 Abtreibungen vom Land erstattet worden. Das entspricht einem Anteil von 94 Prozent. Die Erstattung werde vom Versorgungsamt Dortmund in Zusammenarbeit mit den gesetzlichen Krankenkassen abgewickelt, so die FAZ weiter. Die Zahlenverhaeltnisse liessen vermuten, dass kaum ein Antrag abgewiesen wuerde.

Als "Skandal" hat die Vorsitzende des Bundesverband Lebensrecht (BVL), Claudia Kaminski, die Finanzierung der vorgeburtlichen Kindstoetungen aus Steuergeldern bezeichnet. In einer Pressemitteilung (13. November) betont sie: "Vorgeburtliche Kindstoetung ist keine Staatsaufgabe." Die Vorgaenge in Deutschland stuenden nicht nur im eklatanten Widerspruch zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 28. Mai 1993, das die vorausgegangene Finanzierung solcher Abtreibungen durch die Krankenkassen als verfassungswidrig erklaert habe. "Angesichts der dramatischen demographischen Entwicklung in Deutschland und der nahezu ausweglosen Situation der gesetzlichen Rentenversicherung" gleiche die Finanzierung von Abtreibungen aus Steuergeldern auch einem "volkswirtschaftlichen Amoklauf", so Kaminski. Es sei ausgeschlossen, auf dieser Basis den Wert menschlichen Lebens - Ungeborener wie Geborener - zu vermitteln.

Laut Kaminski hat der Bundesverband Lebensrecht bereits im August in einem offenen Brief an alle Abgeordnete des Deutschen Bundestags auf diese unertraegliche Praxis hingewiesen und ein Umsteuern eingefordert. "Nun muessen Taten folgen", mahnt Kaminski.

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