Symbolfoto, © Sebastian Ständecke, www.pixelquelle.de Treffen Christlicher Lebensrecht-Gruppen

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24.11.2003

Skandal um Abtreibungsfinanzierung weitet sich aus: NRW nur Spitze des Eisberges

Berlin (ALfA). In der Bundesrepublik Deutschland werden bundesweit jedes Jahr durchschnittlich mehr als 35 Millionen Euro aus Steuergeldern zur Finanzierung vorgeburtlicher Kindstoetungen aufgewandt. Das berichtet die katholische Tageszeitung "Die Tagespost" (Ausgabe vom 15. November). Seitdem das "Gesetz zur Hilfe fuer Frauen bei Schwangerschaftsabbruechen in besonderen Faellen" am 1. Januar 1996 in Kraft getreten sei, haetten die sechzehn Bundeslaender bis heute zusammen weit ueber 250 Millionen Euro fuer die Finanzierung von "rechtswidrigen" aber "straffreien" Abtreibungen ausgegeben. Laut der "Tagespost" geht das aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage des CDU-Bundestagsabgeordneten Hubert Hueppe hervor.

Danach haben die Laender seit 1996 den Krankenkassen Kosten fuer die Toetung von 810.947 Kindern in einer Hoehe von 250.523.352,60 Euro erstattet, so die Zeitung weiter. Das seien 90,3 Prozent der vom Statistischen Bundesamt in Wiesbaden gemeldeten Abtreibungen, die nach Paragraph 218 Absatz 1 StGB, der so genannten "Beratungsregelung", durchgefuehrt worden seien. 308,94 Euro koste demnach eine Abtreibung.

"Die Zahlen werfen die Frage auf, ob und wie in der Praxis eine wirkliche Einkommens- und Vermoegenspruefung stattfindet", zitiert "Die Tagespost" den CDU-Politiker Hubert Hueppe. "Wenn man bedenkt, daß die alleinerziehende Mutter eines Kindes ihr gesamtes Vermoegen bis auf einen bescheidenen Schonbetrag einsetzen muß, bevor sie Sozialhilfe empfaengt, dann findet hier eine einseitige Privilegierung statt", so Hueppe weiter. Laut der "Tagespost" hat ein leitender Angestellter beim AOK-Bundesverband eingeraeumt, daß die Krankenkassen bei der Ausstellung der Kostenuebernahmeerklaerungen auf die "Eigenauskunft" der abtreibungswilligen Frau angewiesen seien. Offensichtlich findet demnach eine Pruefung der tatsaechlichen Einkommensverhaeltnisse nicht statt, so das Blatt weiter.

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