Symbolfoto, © Sebastian Ständecke, www.pixelquelle.de Treffen Christlicher Lebensrecht-Gruppen

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11.11.2003

"Wir nehmen das unschuldige Kind in Schutz": Bush unterzeichnet Abtreibungsgesetz

Washington (ALfA). US-Präsident George W. Bush hat am 5. November ein Gesetz zum Verbot der "partial-birth abortion" (Teilgeburts-Abtreibung) unterzeichnet. Das melden die "Dresdner Neuesten Nachrichten" sowie die "VDI-Nachrichten" (Online-Ausgaben vom 6. November). Bei dieser Spätabtreibungsmethode wird während des eingeleiteten Geburtsvorgangs der Kopf des Kindes punktiert und das Gehirn abgesaugt. Wie die Zeitungen berichten, stellt das Gesetz, das auch keine Ausnahmen zum Schutz der Gesundheit der Mutter zuläßt, die erste Einschränkung bei Schwangerschaftsabbrüchen seit der Legalisierung der Abtreibung in den USA vor 30 Jahren dar.

Bush habe bei der Unterzeichnungszeremonie unter dem Applaus zahlreicher Abtreibungsgegner gesagt, seit Jahren sei "eine Form von schrecklicher Gewalt gegen Kinder" gerichtet worden, die nur "Zentimeter von der Geburt entfernt" seien, während das Gesetz weggeschaut habe. "Das amerikanische Volk und unsere Regierung haben sich heute endlich der Gewalt entgegengestellt und nehmen das unschuldige Kind in Schutz", zitieren die Zeitungen den US-Präsidenten.

Zuvor hatten sowohl das Repräsentantenhaus als auch der Senat dem Gesetz zugestimmt (vgl. ALfA-Newsletter vom 13. Juni und vom 24. Oktober). Vorausgegangen war ein jahrelanger Streit um das Verbot der Teilgeburts-Abtreibung. Seit 1995 hatte der republikanische Kongreß zweimal für schärfere Abtreibungsbestimmungen gestimmt, die durch das Veto des damaligen Präsidenten Bill Clinton verhindert worden waren.

Anläßlich der Unterzeichnung des Gesetzes in den USA hat der deutsche Bundestagsabgeordnete Hubert Hüppe (CDU) auf die Spätabtreibungs-Praxis in Deutschland hingewiesen. In einer Mitteilung an die Presse (6. November) nannte er das amerikanische Verbot für Deutschland "ein Signal zum Handeln". In Deutschland fänden seit der Reform des Paragraphen 218 von 1995 Spätabtreibungen - vor allem nach pränataler Diagnostik - statt, die unter der "medizinischen Indikation" keiner Befristung unterlägen. Teilweise überlebten Kinder ihre Abtreibung, so Hüppe. Dem Bundestag liege ein Antrag der CDU/CSU "Vermeidung von Spätabtreibungen - Hilfen für Eltern und Kinder" vor, der "wenigstens in diesem besonders unerträglichen Bereich gesetzliche Einschränkungen herbeiführen" solle, die Bundesärztekammer und der Frauenärzteverband schon seit langem forderten. Laut Hüppe zeigt das Beispiel der USA, "daß dies nicht unmöglich ist."

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