Symbolfoto, © Sebastian Ständecke, www.pixelquelle.de Treffen Christlicher Lebensrecht-Gruppen

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11.11.2003

Für neue Heilverfahren nicht die Menschenwürde preisgeben

Christliche Lebensrechtler kritisieren Justizministerin Zypries

K a s s e l, 10. November 2003 (idea) - Die Hoffnung auf neue Heilverfahren darf nicht mit der Preisgabe der Menschenwürde derer erkauft werden, die sich in eigener Sache nicht zu Wort melden können. Dies erklärte der Greifswalder Theologieprofessor Michael Herbst bei einem Forum des Treffens Christlicher Lebensrechtsgruppen (TCLG) am 8. November in Kassel. Die Ethik müsse unbedingten Vorrang vor wirtschaftlichen und wissenschaftlichen Interessen behalten. Scharfe Kritik übte Herbst an Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD), die im Reagenzglas gezeugten Embryos nicht die volle Menschenwürde von Anfang an zusprechen will. In Übereinstimmung mit Bundeskanzler Gerhard Schröder (SPD) will sie es Wissenschaftlern erlauben, überzählige Embryonen für die Gewinnung neuer Stammzellen-Linien zu verwenden. Laut Herbst verstößt dies gegen die Verpflichtung des Staates, die unantastbare Menschenwürde zu achten und zu schützen. Auch bei der Verschmelzung von Ei- und Samenzelle in einer Petrischale entstehe menschliches Leben. Aus christlicher Sicht sei das Forschen an embryonalen Stammzellen ebenfalls abzulehnen. Der Mensch existiere um Gottes willen und nicht als Mittel für einen noch so gut gemeinten Zweck. Zypries’ Argumentation, die Schutzwürdigkeit eines Embryos hänge von der Voraussetzung ab, sich selbständig weiterentwickeln zu können, sei gefährlich. Auch schwerstbehinderten Neugeborenen oder verwirrten alten Menschen fehlten wichtige Fähigkeiten zum Überleben. Herbst schlägt vor, die bei künstlichen Befruchtungen anfallenden überzähligen Embryonen zur Adoption freizugeben und damit den Kinderwunsch anderer Frauen zu erfüllen. Das TCLG teile Herbst’s Kritik, sagte der Sprecher dieses Forums von Initiativgruppen aus evangelischen Landes- und Freikirchen, pietistischen Gemeinschaften und der katholischen Kirche, Hartmut Steeb (Stuttgart), gegenüber idea.

Im UN-Rechtsausschuß: Deutschland setzt sich über Klonverbot hinweg
Lebensrechtler lasten der Bundesregierung auch die Verschiebung der UN-Entscheidung über ein weltweites Klonverbot auf 2005 an. Im UN-Rechtsausschuß setzten sich am 6. November jene 80 Länder durch, die gegen ein grundsätzliches Klonverbot sind, darunter die Bundesrepublik. 79 Länder wollten eine rasche Entscheidung. Das deutsche Abstimmungsverhalten sei ein Verstoß gegen das vom Bundestag im Februar beschlossene Klonverbot, stellt die Bundesvorsitzende der „Christdemokraten für das Leben“ (CDL), Mechthild Löhr (Königstein bei Frankfurt am Main), fest. Der stellvertretende Vorsitzende der Enquete-Kommission des Bundestags „Ethik und Recht der modernen Medizin“, Hubert Hüppe (CDU), wirft der Bundesregierung einen „unerhörten Affront“ gegen das Parlament vor. Ähnlich äußerte sich der Vorsitzende der Arbeitsgruppe Bioethik der größten Fraktion im Europäischen Parlament (VP/ED), der Arzt Peter Liese (Brüssel).

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