Symbolfoto, © Sebastian Ständecke, www.pixelquelle.de Treffen Christlicher Lebensrecht-Gruppen

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16.09.2003

Zeichen setzen im Europäischen Jahr der Menschen mit Behinderungen

BVL für umfassende Reform des § 218

­Die zwölf im Bundesverband Lebensrecht (BVL) zusammengeschlossenen bundesweit agierenden Lebensrechtsgruppen fordern eine umfassende Reform der gesetzlichen Bestimmungen zum Schwangerschaftsabbruch. "Es ist ­ insbesondere im Europäischen Jahr der Menschen mit Behinderungen ­ nicht länger hinnehmbar, dass der Gesetzgeber immer noch nichts unternommen hat, um die hohe Zahl der Spätabtreibungen wirksam zu reduzieren", erklärte die Vorsitzende des BVL, Dr. med. Claudia Kaminski, im Anschluss an eine Vorstandssitzung des Dachverbandes in Berlin.

Kaminski erinnerte daran, dass auch die Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe (DGGG) die geltende rechtliche Regelung für unzureichend hält und bereits im Sommer ein Positionspapier zur Neuordnung des § 218 vorgelegt hatte. Es müsse dem Gesetzgeber zu denken geben, wenn sogar der Interessenverband der Gynäkologen auf die gravierenden Fehlentwicklungen aufmerksam mache.

"Anders als die DGGG fordert der BVL, die weite medizinisch-soziale Indikation in § 218a Abs. 2 StGB wieder auf eine rein medizinische Indikation zurückzuführen. Ungeborene Kinder dürfen nicht wegen einer vorgeburtlichen Schädigung oder einer Erbkrankheit getötet werden. Dies gebietet nicht nur die allgemeine Achtung der Menschenwürde, sondern auch das Diskriminierungsverbot aus Art. 3 Abs. 3 Satz 2 GG, wonach niemand ‹ auch kein ungeborenes Kind ‹ wegen seiner Behinderung benachteiligt werden darf", so Kaminski.

Auf dieser Grundlage biete der BVL allen Gespräche an, die ernsthaft etwas gegen die entsetzlichen Spätabtreibungen unternehmen wollen. Das gelte insbesondere für die Union, die bereits in der letzten Legislaturperiode einen Vorstoß in dieser Frage unternommen habe, jedoch an der Mehrheit der Regierungskoalition im Bundestag gescheitert sei, so Kaminski weiter.

Die Ärztin zeigte sich zuversichtlich, dass auch der offene Brief, mit dem sich der BVL kürzlich an alle Abgeordneten des Deutschen Bundestages gewandt hatte (vgl. FAZ vom 12.09.2003 S. 10), bei den Parlamentariern zu einem Überdenken der jetzigen Lage führen werde. In dem Schreiben, in dem es vorrangig um die Finanzierung rechtswidriger Abtreibungen ging, hatte der BVL kritisiert, dass die Masse der vorgeburtlichen Kindstötungen nach wie vor von den Krankenkassen finanziert wird und das, obwohl das Bundesverfassungsgericht dies mit seinem Urteil vom 28. Mai 1993 für verfassungswidrig erklärt hatte.

"Die finanzielle Förderung rechtswidriger Handlungen durch den Staat ist ein Skandal. Sie stellt auch keine Basis dar, auf der sich den Menschen in unserem Land so wichtige Prinzipien und Werte wie Menschenwürde oder Rechtsstaatlichkeit vermitteln lassen", so Kaminski. Für eine Auswertung der Antworten sei es noch zu früh. "Die bisherigen, überwiegend positiven Reaktionen lassen aber hoffen, dass in dieser Frage ein Ruck durch die Fraktionen gehen könnte."

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