Symbolfoto, © Sebastian Ständecke, www.pixelquelle.de Treffen Christlicher Lebensrecht-Gruppen

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14.07.2003

Reaktionen: BVL und CDL begruessen Spaetabtreibungs-Initiative der Union

Berlin (ALfA). Der Bundesverband Lebensrecht (BVL) begruesst, dass die Union eine Gesetzinitiative plant, welche erneut den Versuch unternimmt, die hohe Zahl der Spaetabtreibungen zu reduzieren. Das erklaert die Vorsitzende des BVL, Dr. med. Claudia Kaminski in einer Mitteilung an die Presse (4. Juli). Kaminski erinnerte daran, dass Mitgliedesverbaende des BVL, wie die Aktion Lebensrecht fuer Alle (ALfA), die Christdemokraten fuer das Leben (CDL), die Juristen-Vereinigung Lebensrecht (JVL) und das Treffen Christlicher Lebensrechtgruppen (TCLG) auf ihrer gemeinsamen Tagung "Spaetabtreibungen - Situationsanalyse und Loesungsmoeglichkeiten" im April 2000 in Koenigswinter dazu eine Resolution verabschiedet haetten. In dieser sei unter anderem gefordert worden, die weite medizinisch-soziale Indikation in § 218a Abs. 2 StGB wieder auf eine enge, rein medizinische Indikation zurueckzufuehren. "Ungeborene Kinder duerfen nicht wegen einer vorgeburtlichen Schaedigung oder einer Erbkrankheit getoetet werden. Dies gebietet nicht nur die allgemeine Achtung der Menschenwuerde, sondern auch das Diskriminierungsverbot aus Art. 3 Abs. 3 Satz 2 Grundgesetz, wonach niemand ? auch kein ungeborenes Kind ? wegen seiner Behinderung benachteiligt werden darf", heisst es in der Resolution.

Auf dieser Grundlage sei der BVL laut Kaminski bereit, "mit allen, die ernsthaft etwas gegen die entsetzlichen Spaetabtreibungen unternehmen wollen, in einem konstruktiven Dialog einzutreten." Das gelte insbesondere fuer die Union, die bereits in der letzten Legislaturperiode einen Vorstoss in dieser Frage unternommen haette, jedoch an der Mehrheit der Regierungskoalition im Bundestag gescheitert sei.

"Mit Entsetzen" stelle der BVL dagegen fest, dass die forschungspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Katherina Reiche unwidersprochen aeussern konnte, die EU solle die nicht nur in Deutschland verbotene verbrauchende Embryonenforschung mit Steuergeldern der Mitgliedslaendern foerdern.

Auch die Bundesvorsitzende der Christdemokraten fuer das Leben (CDL), Mechthild Loehr, hat den Antrag zur Vermeidung von Spaetabtreibungen nachdruecklich begruesst. Die Erfahrungen haetten gezeigt, dass die derzeitige gesetzliche Regelung des Schwangerschaftsabbruchs das behinderte ungeborene Leben nicht ausreichend schuetze. "Die Initiative aus den Reihen der Unionsparteien traegt somit der Nachbesserungspflicht Rechnung, die das Bundesverfassungsgericht dem Gesetzgeber auferlegt hat, wenn sich die derzeitige gesetzliche Regelung als unzureichend erweist," aeusserte Loehr.

Zur Zeit werden Schwangerschaftsabbrueche bis unmittelbar zur Geburt des Kindes unter Berufung auf die medizinische Indikation durchgefuehrt. Schon kleinste angenommene Behinderungen des Kindes wuerden inzwischen als unzumutbare psychische Belastung der Mutter ausgelegt und damit als Gefaehrdung ihrer Gesundheit. In diesen Faellen finde die Abtreibung ausserdem ohne psycho-soziale Beratung statt, so die Vorsitzende der CDL. Viele Kinder, die abgetrieben wuerden, seien bereits ausserhalb des Mutterleibes lebensfaehig. Immer wieder ueberlebten diese Kinder sogar ihre Abtreibung zunaechst, wie im Fall des beruehmt gewordenen Oldenburger Saeuglings Tim. "Dies ist barbarisch und unserer Gesellschaft nicht wuerdig", so die CDU-Politikerin. Eine Gesellschaft, die Behinderten keinen Platz einraeume und deren uneingeschraenkte Gleichwertigkeit in Frage stelle, koenne sich nicht human nennen.

"Offenbar findet allmaehlich doch ein Umdenken statt." konstatiert Loehr. "Es bleibt zu hoffen, dass das neue Tabuthema "Abtreibung" mit seinen toedlichen Konsequenzen wieder staerker ins oeffentlich Bewusstsein rueckt."

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