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14.07.2003
Vorstoss: Union will Paragraphen 218 aendern und Spaetabtreibungen reduzieren
Berlin (ALfA). Die Union will den Paragraphen 218 beim Thema Spaetabtreibungen aendern. Das melden die "Sueddeutsche Zeitung" sowie die "Westdeutsche Allgemeine" (Ausgaben vom 4. Juli). Damit solle die Zahl der Abtreibungen nach der 22. Schwangerschaftswoche "deutlich" gesenkt werden. Der Gesetzgeber sei angesichts der "unertraeglich grossen Zahl" von Spaetabtreibungen zur Nachbesserung des Gesetzes verpflichtet, habe der stellvertretende Fraktionsvorsitzende Wolfgang Bosbach das Vorhaben begruendet. Ein entsprechender Antrag solle im Herbst von der Fraktion verabschiedet werden.
In ihrem Antrag schlage die Union vor, den Paragraphen 218a um die Formulierung zu ergaenzen, dass "ein embryopathischer Befund allein" als Begruendung einer medizinischen Indikation nicht ausreiche, so die "Sueddeutsche". Auch solle eine Beratungspflicht fuer die Schwangere eingefuehrt werden. So muesse es vor und nach der Praenataldiagnostik eine Pflicht zur medizinischen und psycho-sozialen Beratung geben. Zum anderen muesse eine spezielle Fortbildung der Berater eingefuehrt werden. Auch sollten Aerzte besser vor Schadenersatz-Anspruechen geschuetzt werden, wenn ein behindertes Kind geboren werde. Aus Angst vor Klagen rieten sie in einigen Faellen zur Abtreibung, heisse es in einer am 3. Juli veroeffentlichten Erklaerung.
Die CDU hat bereits eine Gesetzesinitiative mit fast gleichem Wortlaut in den Bundestag eingebracht. Diese scheiterte jedoch im vergangenen Jahr an der rot-gruenen Mehrheit.
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